Verwaltung:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | |
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Organisation | BBS insgesamt |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kohnen |
Schlagworte | Pausenaufsicht |
Seit dem 01.01.2023 entfällt für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit inkl. voraussichtlicher Dauer bleibt jedoch bestehen.
Verfahren
Die BBS Bersenbrück haben das Verfahren wie folgt festgelegt:
Verantwortliche
Rechtliche Hintergründe