Verwaltung:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeit


Seit dem 01.01.2023 entfällt für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit inkl. voraussichtlicher Dauer bleibt jedoch bestehen.


Verfahren

Die BBS Bersenbrück haben das Verfahren wie folgt festgelegt:

Verantwortliche

Rechtliche Hintergründe