Verwaltung:Sonderpädagogischer Förderbedarf
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Sonderpädagogischer Förderbedarf | |
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Organisation | BBS insgesamt |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Mehlich |
Schlagworte | Sonderpädagogischer Förderbedarf |
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.
Eine Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.
Alle Informationen dazu finden sich im Portal Inklusion des Bildungsservers.
Dort können auch die jeweils aktuellen Antragsformulare heruntergeladen werden.