Verwaltung:Sonderpädagogischer Förderbedarf
Aus Semantic MediaWik
Sonderpädagogischer Förderbedarf | |
---|---|
Organisation | BBS insgesamt |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Mehlich |
Schlagworte | Sonderpädagogischer Förderbedarf |
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.
Eine Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.
Formulare und Informationen
Alle Informationen dazu finden sich imPortal Inklusion des Bildungsservers.
Dort können auch die jeweils aktuellen Antragsformulare heruntergeladen werden.
Ansprechpartnerin im RLSB
Sandra Castrup
Dezernat 2
Tel.: 0541 77046 477
Sandra.Castrup@rlsb-os.niedersachsen.de