Verwaltung:Sonderpädagogischer Förderbedarf

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Sonderpädagogischer Förderbedarf
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Mehlich
Schlagworte Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.

Eine Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.

Formulare und Informationen

Alle Informationen dazu finden sich imPortal Inklusion des Bildungsservers.

Dort können auch die jeweils aktuellen Antragsformulare heruntergeladen werden.

Ansprechpartnerin im RLSB

Sandra Castrup

Dezernat 2

Tel.: 0541 77046 477

Sandra.Castrup@rlsb-os.niedersachsen.de