Verwaltung:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Kohnen
Schlagworte Pausenaufsicht

Seit dem 01.01.2023 entfällt für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit inkl. voraussichtlicher Dauer bleibt jedoch bestehen.


Verfahren

Die BBS Bersenbrück haben das Verfahren wie folgt festgelegt:

Verantwortliche

Rechtliche Hintergründe