Verwaltung:Verwaltungsleitung
Verwaltungsleitung | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Verwaltungsleiterhandbuch |
Die Verwaltungsleitung ist Rahmen der eigenverantwortlichen Schule unterstützend für die Schulleitung in einem regionalen Kompetenzzentrum in den Schwerpunkten Finanzen und Personal zuständig und führt in bestimmten Bereichen eigenverantwortlich die laufenden Geschäfte.
Informationsquellen
Ansprechpartner
Verwaltungsleiter:
Herr Twele (BBS Brinkstraße, 0541/98223-613) - Finanzen/Schulträger Landkreis Osnabrück
Frau Moschner (BBS Pottgraben, 0541/323-87327) - Personalwesen/Schulträger Stadt Osnabrück
Landkreis Osnabrück:
Herr Staarmann (0541/501-4039) - Infoma, Controlling Finanzen
Frau Hülsmann (0541/501-4640) - Budget Landkreis
Frau Kersten (Vertretung Frau Kücük) (0541/501-4639) - HÜL Sondermittel, Beschaffungen, Spenden
Landesschulbehörde:
Frau Johannes (0541/77046-490) - Mittelnachweis/Buchungen Landeshaushalt
Herr Berndt (0541/77046-478) - Stellenbesetzungen bei Verfahren in EiS-Online
Da der Verwaltungsleiter keine Vertretung innerhalb der Schule hat, gibt es für Notfälle (längere Krankheit/Abwesenheit, Stellenvakanz) eine Vertretungsvereinbarung mit der BBS Pottgraben und der BBS Schölerberg. Darin ist festgelegt, dass diese 3 Verwaltungsleiter sich in Notfällen gegenseitig vertreten und ggf. die notwendigsten Verwaltungsarbeiten (Terminsachen in den Bereichen Personal und Finanzen, PMV) für die zu vertretende Schule erledigt. Dies geschieht direkt vor Ort, um Zugriff auf die notwendigen Unterlagen zu haben.
Das Original der Vereinbarung liegt im Ordner "Informationen/ Erlasse" im Büro der Verwaltungsleitung.
Informationen
Verwaltungsleiterhandbuch, PMV-Dokumentation
Schul-Login jeweils: Benutzer = bbspmv, Kennwort = info20pmv11
E-Mailverteiler der Verwaltungsleiter Grafschaft/Emsland/Osnabrück (RAVGEO)
Geschützter Bereich auf den Seiten des NLBV
Hierfür muss man sich einmalig bei der Akkreditierungsstelle des NLBV freischalten lassen. Hier sind alle relevanten Informationen zum Bereich Bezüge, Entgelte und Versorgung zu finden.
Listen
Wiedervorlageliste in PMV und manuell in Personaldaten - Kuznetsov - Wiedervorlagen
Teilzeitliste (Übersicht aller Teilzeitbeschäftigungen der Schule) in Personaldaten - Kuznetsov - Wiedervorlagen
Personalnummern des Kollegiums in Personaldaten - _Personal - Bruttopersonalkostenlisten (wenn mal wieder die PN des Kollegen fehlt)
Liste Einnahmen und Ausgaben Land in Personaldaten - HÜL
Übersicht über Bewährungstermine (Besuche Schulleiter aufgrund von Bewährungen/Probezeit) in Personaldaten - Kuznetsov - Wieervorlagen
Investitionsplanungsliste unter Personaldaten - HÜL
Mittelbewirtschaftung
Haushaltsüberwachung
In regelmäßigen Abständen findet einTreffen zur Überwachung des Haushalts statt. Die Details sind im Punkt Haushaltsüberwachung geregelt.
Haushalt Schulträger
Die Zuweisung und der Jahresabschluss des Schulträgerhaushaltes erfolgen durch den Landkreis Osnabrück. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt durch die BBS Bersenbrück selbst.
Der Schriftverkehr mit dem Landkreis ist im Ordner "Haushalt Landkreis" im Büro der Verwaltungsleitung zu finden. Alle anderen Unterlagen (Zahlungsbegründende Unterlagen, Journale, Liste der Investitionen) befinden sich bei Frau Hilker.
Alle Dateien zum Schulträgerhaushalt sind unter Personaldaten - HÜL abgelegt. Hier finden sich insbesondere die Haushaltsüberwachungslisten für das laufende und investive Schulträgerbudget, sowie die Überwachungslisten über etwaige Sonderbudgets. Die Niederschriften über die unvermuteten Prüfungen des Handvorschusses und der Gebührenannahmestelle befinden sich ebenfalls unter Personaldaten - HÜL.
Daten zu den internen Budgets lassen sich aus den Haushaltsüberwachungslisten entnehmen. Zusammenfassung für Controllingzwecke (z.B. Bericht der Verwaltung gegenüber dem Schulvorstand) liegen unter Personaldaten - HÜL - Controlling.
Ergebnishaushalt
Über den Ergebnishaushalt (Verwaltungshaushalt) werden die laufenden Kosten der Schule abgedeckt. Jeder Bildungsgang hat eine eigene Kostenstelle. Die Kostenstellen sind gegenseitig deckungsfähig. Eine Übersicht über die laufenden Ausgaben der einzelnen Kostenstellen befindet sich unter Personaldaten - HÜL.
Das Verwaltungsverfahren für den Anschaffungsprozess ist festgelegt und für die Mitarbeiter der Schule unter dem Stichwort Anschaffung dargestellt.
Finanzhaushalt
Über den Finanzhaushalt (Vermögenshaushalt, Investitionshaushalt) werden alle investiven Vorgänge der Schule finanziert.
Das Verwaltungsverfahren für den Anschaffungsprozess ist festgelegt und für die Mitarbeiter der Schule unter dem Stichwort Anschaffung dargestellt.
Sondermittel des Landkreises
Es gibt Sondermittel des Schulträgers für unterschiedliche Projekt. In der Vergangeheit gab es das Sonderbudget zu Industrie 4.0. Das Budget ist 2023 vollständig aufgebraucht worden. Die Überwachungsliste zu diesem Sonderbudget befindet sich in Personaldate-HÜL. Des Weiteren stellt der Schulträger Sondermittel aus dem DigitalPakt zur Verfügung. Sie Beschaffungen aus diesen Sondermitteln erfolgen über Frau Petersmann.
Für die Jahre 2021-2025 ist ein neues Schulinvestitionsprogramm festgelegt worden. Für die BBS Bersenbrück stehen hier 435.000 € zur Verfügung. Die Überwachungsliste zu diesen Sondermitteln ist ebenfalls unter Personaldaten-HÜL zu finden.
Gebührenannahmestelle und Handvorschusskasse
Für die Gebührenannahmestelle und die Handvorschusskasse ist Frau Rehkamp hauptverantwortlich. Um Gelder und/oder Gebühren annehmen zu dürfen, ist für jeden Handelnden eine Einrichtungsvefügung erforderlich, die durch den Landkreis Osnabrück ausgestellt wird. Alle Kolleginnen im Schulbüro und der Verwaltungsleiter haben eine solche Verfügung.
In der Gebührenannahmestelle werden Einnahmen nach der Gebührenordnung des Landkreises (z.B. Schülerausweise, Zeugnisabschriften), Einnahmen von Schülern für Auslagen (Kopiergelder, Materialkosten) und Einnahmen aus Verkauf (Erzeugnisse BBS, Verkauf von gebrauchtem BGA etc.) vereinnahmt. Dies geschieht stets gegen Quittung und über Anschreiblisten. Die Barbeträge werden umgehend von Frau Rehkamp bei der Kreissparkasse auf das Konto des Landkreises Osnabrück in bar eingezahlt und entsprechend verbucht.
Einmal jährlich wird die Gebührenannahmestelle unvermutet durch den Schulleiter oder die von ihm dazu bestimmte Persn (Verwaltungsleiter) geprüft. Der Prüfbericht wird dem FD 4 - Schulen übersandt.
Die Handvorschusskasse ist eine Barkasse mit einem Bestand von 300 €. Das Geld kann für kleine Beträge verwendet werden, die direkt in bar zu verauslagen sind (Postgebühren, Einkäufe etc.). Halbjährlich bzw. wenn ein Stand von unter 100 € erreicht ist, werden die Belege zur Prüfung an den FD 4 gesandt. Dort wird die Kasse geprüft und der Differenzbetrag zu 300 € wird vom FD 4 auf das Schulgirokonto überwiesen. Hier ist der Betrag centgenau in bar vom Verwaltungslieter abzuholen und in die Barkasse zu überführen.
Einmal jährlich wird die Gebührenannahmestelle unvermutet durch den Schulleiter oder die von ihm dazu bestimmte Person (Verwaltungsleiter) geprüft. Der Prüfbericht wird dem FD 4 - Schulen übersandt.
Spenden
Die Details zu Spenden sind auf der Seite Spenden beschrieben.
Haushalt Land
Die Schule erhält als Haushaltsgrundlage einen Kassenanschlag vom Land, in dem alle zustehende Mittel mitgeteilt werden. Weitere Einzelzuweisungen oder Rückziehungen von MItteln werden seperat mitgeteilt. Die Personalkosten werden vollständig vom NLBV verbucht. Sie werden anhand von Bruttopersonalkostenlisten monatlich mitgeteilt. Diese sollten regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.
Die Schule verbucht die sogenannten Sachkosten (z.B. Reisekosten, Fortbildungen, Projekte, Kosten Verwaltungsleiter bei Abordnung vom Schulträger, Aufwendungen Umschüler) selbst über "durchlaufende Posten" in Infoma und trägt sie in den MIttelnachweis für das Land ein. Der Jahresabschluss ist im Januar in Form des Mittelnachweises an die LSchB zu übersenden. Die aktuelle Tabelle dazu steht jährlich neu auf den Seiten der LSchB zum Download bereit.
Mittelnachweis Land in Personaldaten - Menke - Haushalt - Land - 2020
Weitere freie Mittel können zum Einstellen von Personal aus Mitteln verwendet werden. Das Budget darf nicht überschritten werden. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Zur internen Auswertung und zum Controlling gibt es eine Datei als Pivot-Tabelle.
Liste Einnahmen und Ausgaben Land (Pivot-Tabelle) in Personaldaten - HÜL
Lernmittelleihe Schüler/innen
Liste Einnahmen und Ausgaben Lernmittelleihe in Personaldaten - Menke - Lernmittelleihe - 2020
Reisekostenabrechnung
Hinweise zum Thema Reiskosten für Lehrkräfte sind auf einer gesonderten Seite zusammengestellt.
Verwaltungshinweise zum Thema Reisekosten sind auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Schulgirokonto
Rechtliche Grundlage für das Führen von Schulgirokonten ist der Schulgirokontenerlass vom 01.08.2018 (SVBl. 2018, S. 392): http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-224100-MK-20180801-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Das Schulgirokonto des Landes wird als Geschäftskundengirokonto bei der Kreissparkasse Bersenbrück geführt.
Es hat die IBAN DE05 2655 1540 0010 0028 48 und die BIC NOLADE21BEB.
Eine Sparkassen-Card (EC-Karte) ist persönlich auf den Namen des Verwaltungsleiters ausgestellt. Der PIN für die Karte ist im Schulleiter-Tresor in einem verschlossenen Umschlag hinterlegt.
Es ist ein Online-Banking eingerichtet, welches über das Programm StarMoney Business Professional durchgeführt wird. In diesem Programm werden die Buchungen durchgeführt und auf entsprechende Barkonten verbucht.
Auf dem Schulgirokonto werden insbesondere die Lernmittelleihe, die EU-Projekte, die Schulfahrten und die Durchlaufenden Mittel abgebildet.
Für das Konto gibt es ein Berechtigungskonzept, in dem festgelegt ist, wer die sachliche und rechnerische Richtigkeit feststellt, wer Buchungen freigeben darf, wer das Konto prüft und wer das Konto administriert. Die Datei ist zu finden unter Personaldaten - Menke - Haushalt - Schulgirokonto.
Gebucht werden darf nur im Vier-Augen-Prinzip. Dabei darf der Freigebende der Beträge nicht gleichzeitig die rechnerische Richtigkeit feststellen.
Die Unterlagen zum Schulgirokonto finden sich im Ordner "Schulgirokonto" im Büro des Verwaltungsleiters.
Europamittel
Die EU-Projekte der Schule werden von Robert Lübbert zur Lage, Michael Geschwinde und Ludger Langfermann (pensioniert) betreut. Die Beantragung, Betreuung, Organisation, Rechnungslegung und Abrechnung der Projekte wird durch diesen Personenkreis übernommen.
Die finanzielle Abwicklung der Projekte wird über das Schulgirokonto des Landes abgewickelt. Darauf werden vom Projektträger zunächst 80% der Projektmittel eingezahlt. Die betreuenden Lehrkräfte fordern Teilbeträge beim Verwaltungsleiter an, die sie zum Bezahlen einzelner Projektteile, Rechnungen und verauslagter Beträge benötigen. Das Geld wird ihnen überwiesen und dem entsprechenden Unterkonto des Schulgirokontos zugewiesen. Dadurch hat die Schule eine Übersicht über die verbleibenden Mittel.
Die Rechnungslegung gegenüber dem Projektträger erfolgt durch den Projektbetreuer.Am Ende des Projektes werden die restlichen 20% des Zuwendungsbetrages auf das Schulgirokonto überwiesen. Alle zahlungsrelevanten Unterlagen und Belege werden im Ordner 01-012-01 "EU-Projekte Kontrollordner" im Büro des Verwaltungsleiters aufbewahrt und stehen so für eventuelle Rechnungsprüfungen bereit.
Begleitende Arbeiten im Rahmen des schulischen Controllings
Die Dateien für den Bericht der Verwaltung und die Entlastung des Schulleiters im Schulvorstand befinden sich in Personaldaten - Menke - Schulvorstand.
Die Dateien für das vierteljährliche Haushaltsgespräch mit dem Schulleiter und Frau Hilker finden sich unter Personaldaten - Menke - Haushalt - Controlling.
Berichterstattung im Schulvorstand
Der Schulleiter hat gem. § 43 Abs. 4 NSchG einmal jährlich dem Schulvorstand Rechenschaft über die Verwendung der Haushaltsmittel abzulegen. Dies geschieht über den Bericht der Verwaltung, welcher vom Verwaltungsleiter vorbereitet und im Schulvorstand präsentiert wird.
In diesem Bericht werden die wichtigsten Kennzahlen zum Schulträger- und zum Landeshaushalt vorgestellt. Weiterhin werden dem Schulvorstand die internen Budgets der Bildungsgänge zum Beschluss vorgeschlagen. Die internen Budgets werden vom Verwaltungsleiter auf Grundlage der aktuellen Schülerzahlen pro Bildungsgang durch bestimmte Verrechnungssätze und Pauschalen gebildet. Dabei werden die Besonderheiten der Bildungsänge (z.B. hat die Wirtschaft viele Schüler, aber konstant geringe Sachaufwendungen) sowie die langjährige Entwicklung der benötigten Mittel berücksichtigt.
Alle bisher verwendeten Dateien für den Bericht der Verwaltung liegen unter Personaldaten - Menke - Schulvorstand - [Jahr]. Daraus wird dann bei Herrn Rolfes ein kleines Handout als Tischvorlage gemacht.
Die letzten Handouts sind im Ordner "Schulvorstand" im Büro des Verwaltungsleiters zu finden.
Personalbewirtschaftung
Datenpflege Personaldaten
Personalmanagementverfahren (PMV)
Es gibt in der Schule keinen direkten Zugriff auf das Landes-Intranet. Der Zugang zu PMV erfolgt daher über die VPN-Verbindung zum Landkreis Osnabrück. Im Browser ist ein Lesezeichen zu PMV hinterlegt. Es ist dort der Verlinkung für das MK zu folgen.
PMV ist das zentrale und wichtigste Tool für die gesamte Personalbewirtschaftung. Es ist immer aktuell zu halten!
Alle Änderungen, die das gesamte Personal der Schule betreffen, sind hier zu buchen. PMV ist auch die Grundlage für den Stellenplan und das Stellenausgleichsverfahren. Aus PMV können auch aktuelle Dokumente für die meisten Geschäftsfälle generiert werden.
Für fast alle Buchungen gibt es Anleitungen. Die zentrale Seite hierfür ist bereits oben unter "Informationsquellen" verlinkt.
Personalaktenführung
Die rechtliche Grundlage für die Führung der Personalakten bilden die §§ 88 - 95 NBG. Hier und in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist u.a. geregelt, wie die Akten aufzubewahren sind, wer Zugriff auf die Akten haben darf und welche Aufbewahrungsfristen gelten.
Details sind auf der Seite Personalakte geregelt.
Schulverwaltungsprogramm
Die Daten des Personals der Schule werden von der Verwaltungsleitung in dem Programm BBS Verwaltung gepflegt. Neben der Datenpflege in PMV ist auch die Stammdatenpflege im Programm BBS Verwaltung wichtig.
Stellenbewirtschaftung
Einstellungsverfahren
Zum Einstellungsverfahren wurde ein neuer umfangreicher Einstellungserlass erstellt.
Beschäftigte
Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind in den Kapiteln I.03 und III.04 des Verwaltungsleiterhandbuches zu finden:
https://www.rlsb.de/service/bbs-verwaltung/verwaltungshandbuch
Befristung ohne Sachgrund
Zu beachten ist, dass eine Einstellung ohne Sachgrund nur möglich ist, wenn der Bewerber vorher noch nicht im Nds. Landesdienst beschäftigt war! Eine Befristung ist nur bis maximal zwei Jahre möglich.
Befristung mit Sachgrund
Hinweise zu einer Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG können als mittelbare oder unmittelbare Variante erfolgen. (vgl. Gesprächsnotiz mit Frau Schröder) und Urteil Verwaltungsgericht Lüneburg.
Ablauf
Alle notwendigen Anschreiben, Checklisten und Formulare sind unter Personaldaten – Menke – Einstellung Beschäftigte abgelegt.
Die dazugehörenden Muster für Arbeitsverträge sind unter Personaldaten – Menke – Verträge zu finden.
Das NLBV benötigt für den Aufbau des Zahlfalles die Vordrucke 7732 „Berechnung Entgelt und Stufenregelung“ sowie 7742 „Anzeige Neueinstellung“.
Zum 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel und der laufenden Nummer finden sich entsprechende Hinweise auf den Seiten des NLBV.
Beamte
Die Einstellung von Beamten erfolgt in der Regel durch die öffentliche Ausschreibung einer Planstelle. Dies geschieht stest über das Portal https://stabil.niedersachsen.de/. Das Passwort für den Zugang wird der Schule 1x jährlich postalisch zugesandt. Es befindet sich auch im Ordner "EiS-Online - Stellenausschreibungen" im Schrank im Büro des Verwaltungsleiters.
Der vollständige Prozess für ein Auswahlverfahren zur Besetzung einer Planstelle findet sich umfassend beschrieben (nach Anmeldung im Portal) im linken Übersichts-Baum unter "Download Handreichungen". Weitere Hinweise liegen im Verwaltungsleiterhandbuch unter Kapitel I.2 vor.
https://www.rlsb.de/service/bbs-verwaltung/verwaltungshandbuch
Dateien zur Auswahl eines Bewerbers (Stellenbewerberlisten, Auswahlvermerke) liegen auf dem Laufwerk Personaldaten - _Personal - Stellenausschreibungen - Einstellung - Theorie.
Muster für Absagen liegen unter Personaldaten - _Personal - Bewerbungen Absagen - Absagen
Für die Besetzung einer Stelle ist stets die Zustimmung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung einzuholen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn ein Auswahlvermerkt übersand wird und der Bewerber seine Laufbahnbefähigung (z.B. 2. Staatsexamen) nachweist und seine gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Zeugnis) vorliegt! Bis zum 31.12.0221 kann die gesundheitliche Eignung nachgereicht werden (vgl. Erlass).
Es ist zudem vorher die Zustimmung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten einzuholen.
Alle Vordrucke, Anschreiben und Formulare zur Einstellung eines Beamten finden sich unter Personaldaten - Menke - Einstellung Beamte. Seit 2021-02 ist kein Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse nötig.
Die Ernennungsurkunden liegen unter Personaldaten - Menke - Urkunden - Einstellung.
Nach erfolgter Einstellung und Aushändigung der Urkunde sind die Unterlagen vollständig an das NLBV zu übersenden. Dazu gehört auch die Berechnung der Erfahrungsstufen.
Stellenausschreibungen
lehrendes Personal
Stellenausschreibungen sind online im Portal Stabil Niedersachsen (EiS-Online - Einstellung Beamte) vorzunehmen:
https://stabil.niedersachsen.de/
Die Zugangskennung wird einmal jährlich zentral vom Land Niedersachsen geändert und den Schulen zugeschickt. Sie ist zu finden im Ordner "EiS-Online/Stellenausschreibungen" im Büro des Verwaltungsleiters.
Das Einstellungsverfahren ist in einem Erlass von 04/2024 geregelt: Erlass Einstellung von Lehrkräften an öff. berufsbildenden Schulen in NI.
Dazu gab es Ergänzungen von Herrn Schumann in einer Verfügung aus 05/2024
Das gesamte Ausschreibungsverfahren ist in einer Handreichung für die berufsbildenden Schulen dokumentiert, die im Menübaum links in EiS-Online zu finden ist.
Die verfügbaren Einstellungsermächtigungen (Anzahl der Stellen, die die Schule ausschreiben kann) werden zweimal jährlich im Stellenausgleichsverfahren ermittelt und den Schulen zugewiesen.
Ansprechpartner ist Herr Bernd bei RLSB Osnabrück (s.o.).
Nach erfolgter Auswahl auf Basis der automatisch generierten Stellen-Bewerber-Liste ist ein Auswahlvermerk zu fertigen und Herrn Bernd zusammen mit den Unterlagen für die Laufbahnbefähigung (2. Staatsexamen, Meisterbriefe, Nachweise über berufspraktische Zeiten etc.) zu übersenden. Zeitgleich ist in EiS-Online unter dem Menupunkt "Stellen" die Besetzung der Stelle mit einem Bewerber aus der Stellen-Berwerber-Liste zu beantragen.
nicht lehrendes Personal
Auch für das nicht-lehrende Personal wird ab dem 1.4.2021 ein Portal (EIS-NileP) bereit gehalten. Hinweise wurden in einem Erlass im März 2021 versendet.
Terminüberwachung
Die Terminüberrwachung läuft über die Wiedervorlage in PMV und/oder die manuelle Wiedervorlage-Liste im Ordner Personaldaten - Menke - Listen.
Die Wiedervorlage-Liste ist die wichtigste zentrale Liste zur Überwchung sämtlicher personalrechtlicher Termine. Sie ist immer vollstänständig und mit besonderer Sorgfalt zu führen.
Bewerbungsunterlagen
Bei einer Stellenausschreibung muss der Bewerber eine schriftliche Bewerbung bei der Schule und (soweit sie dort noch nicht vorliegt) auch bei der LSchB Osnabrück einreichen.
Bei Initiativbewerbungen leitet der Verwaltungsleiter die Bewerbung an den Schulleiter und den zuständigen Koordinator zur Sichtung weiter. Dort wird entschieden, ob man den Bewerber kennen lernen möchte oder ob kein Bedarf besteht. Absagen bei solchen Bewerbungen fertigt dann Frau Bornhorst.
Erstellen einer Synopse
Gibt es bei einer Stellenausschreibung eindeutig mehrere geeignete Bewerber, wird vom Verwaltungsleiter eine Synopse erstellt. Dort werden in einer Art Kreuztabellealle wesentlichen Informationen wie z.B. Name, Abschlüsse, Noten, (Zusatz-)Qualifikationen, Ausbildungen eingetragen, um auf einen Blick die entscheidungsrelevanten Informationen vorliegen zu haben.
Auswahlvermerk
Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, mit wem die ausgeschriebene Stelle besetzt werden soll, ist darüber vom Verwaltungsleiter immer ein Auswahlvermerk zu fertigen. In diesem werden alle relevanten Informationen zusammen gefasst, die zur Entscheidung des Auswahlausschusses geführt haben. Dieser Vermerk ist Herrn Thöle von der LSchB Osnabrück zu übersenden.
Beteiligungen (FB, PR, SB)
Bei allen wesentlichen Personalentscheidungen sind der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.
Rechtsgrundlagen dafür sind:
Nds. Personalvertretungsgesetz:
Nds. Gleichberechtigungsgesetz:
Neuntes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
Nds. Schwerbehindertenrichtlinie für den öffentlichen Dienst:
In diesem Vorschriften ist geregelt, ob und in welchem Umfang ein Mitbestimmungsrecht vorliegt, ob ein Benehmen herzustellen ist oder es sich nur um ein Informationsrecht handelt.
Urkunden
Urkunden für die Einstellung, Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Beförderungen finden sich unter Personaldaten - Menke - Urkunden.
Urkunden für ein Dienstjubiläum unter Personalsaten - Menke - Diensjubiläum - Urkunden
Urkunden für die Versetzung in den Ruhestand unter Personaldaten - Menke - Ruhestand-Versorgung - Urkunden
12-Stunden-Kontingent
Das Kontingent wird zweimal jährlich von der Stabsstelle in Lüneburg abgefragt. Es dient dazu stellenwirksame Veränderungen abzubilden, welche nach dem Erhebungsstichtag und vor dem Ende des aktuellen Stellenausgleichsverfahrens eintreten. Alles, was bereits vor dem Erhebungsstichtag in PMV gebucht wurde, ist nicht zu erfassen. U.a. deshalb sind die regulären Teilzeitanträge 6 Monate vorher abzugeben.
Bei den Fällen handelt es sich im Wesentlichen um eine kurzfristige Rückkehr aus der Elternzeit (z.B. TZ in der Elternzeit, Antragsfrist 7 Wochen), kurzfristig vereinbarte Abordnungen oder andere Stundenerhöhungen bzw. -senkungen.
In dem jeweiligen Anschreiben wird der Zeitraum genau benannt. Abgelegt sind die Vordrucke zur Meldung unter Personaldaten - Menke - Haushalt - Land - [Haushaltsjahr]
Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr
Die Schule kann in eigener Zuständigkeit jederzeit Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr (für 1 Jahr) einstellen. Diese Beschäftigten sind nicht mit Stelle abgesichert, sondern werden aus Mitteln bezahlt. Es ist möglich, bei der Stabsstelle in Lüneburg (z.B. Frau Wenke, 04131/15-2014) rechtzeitig (einige Monate im Voraus) Mittel zu beantragen. Sind noch Mittel im zentralen Topf der RLSB Lüneburg vorhanden, werden diese reserviert und der Schule schriftlich zugesagt. Die Ist-Personalkosten laut Bruttopersonalkostenliste werden dann am Jahresende centgenau erstattet. Ansonsten muss die Schule die Kosten aus ihren freien Mitteln selbst erwirtschaften.
Zuständig für den gesamten Einstellungsvorgang ist die BBS. Muster für Verträge etc. finden sich unter Personaldaten - Menke - Jahrespraktikanten. Aktuelle Ansprechpartnerin bei der RLSB Osnabrück ist Frau Madita Steinke (0541/77046-644).
Durch die betreuende Schulsozialarbeiterin (Frau Blumenau) ist ein Ausbildungsplan zu erstellen. Zudem sind Leistungsberichte zu erstellen.
Personalmaßnahmen
Abordnungen und Versetzungen
Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung können die Schulen auf Abordnungen und Versetzungen zurück greifen. Es gilt der Grundsatz "Abordnungen und Versetzungen vor Neueinstellungen".
Abordnungen
Regelungen und das Verfahren zu Abordnungen sind in Kapitel II.1 des Verwaltungsleiterhandbuches zu finden.
An den BBSen sind die Schulen selbst für jegliche Abordnungen zuständig. Vor einer Abordnung ist die Lehrkraft anzuhören. Dies geschieht durch das Abordnungsformular. Auf diesem können auch Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte beteiligt werden, sowie die abgebende und aufnehmende Schulleitung unterschreiben. Das Formular steht aktuell nicht auf den Seiten der RLSB zur Verfügung, findet sich aber unter Personaldaten - Menke - Abordnungen.
Haben alle Seiten der Abordnung zugestimmt, fertig die abgebende Schule die Verfügung. Muster finden sich ebenfalls unter Personaldaten - Menke - Abordnungen - [Datum]. Abordnungen sind in PMV einzupflegen.
Versetzungen
Regelungen und Verfahren zu Versetzungen sind in Kapitel II.24 des Verwaltungsleiterhandbuches zu finden:
Versetzungen können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen initiiert werden. Es können auch Anträge auf Versetzungen in ein anderes Bundesland im Ländertausch gestellt werden. Alle Versetzungsanträge innerhalb des Landes Niedersachsen (landesweites Versetzungsverfahren) sowie in andere Bundesländer (Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern) sind außschließlich über das Online-Verfahren im Portal „Lehrerversetzungen-online-LV-Online“ unter www.lv-online.niedersachsen.de zu stellen.
In Ausnahmefällen können kurzfristigere Versetzungen mit der RLSB abgesprochen werden.
FAQ zu Versetzungen finden sich hier: https://www.rlsb.de/themen/lehrkraefte/versetzung-abordnung/versetzung/versetzung-fragen-antworten
Versetzungsverfügungen sind stets von der abgebende Schule zu fertigen. Muster und Formulare finden sich unter Personaldaten - Menke - Versetzungen
Die Fälle sind in PMV zu buchen und ggf. ist die Leitstelle PMV zu beteiligen, damit der Fall im Stellenausgleich berücksichtigt wird und die aufnehmende Schule rechtzeitig Zugriff auf den Fall bekommt.
Nähere Hinweise finden sich in den Buchungsanleitungen für PMV:
https://www.rlsb.de/service/bbs-verwaltung/bbs-pmv
Beförderungen
Beförderungsstellen nach A 10, A 11 oder A 14 sind in Best-Online auszuschreiben. Verfahren nach A 15 und höher werden durch die RLSB durchgeführt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist das Beförderungsverfahren (Auswahlgespräche, Besichtigung) durchzuführen. Nach der Auswahl des Bewerbers wird die Auswahl in Best-Online eingetragen.
Im Anschluss ist dem Bewerber der Dienstposten schriftlich mit einer Verfügung zu übertragen. Muster hierzu finden sich unter Personaldaten - Menke - Ernennungen - Fachpraxis/Theorie - Anschreiben.
Gemäß § 20 Abs. 2 NBG i.V.m. § 10 NLVO haben die Beamten eine Erprobungszeit von 3 Monaten (Fachpraxis) bzw. 6 Monaten (Theorie) abzuleisten.
Zum Ende der Erpobungszeit ist die Bewährung schriftlich festzustellen. Schreiben hierzu finden sich unter Personaldaten - Menke - Ernennungen - Fachpraxis/Theorie - Beurteilungen.
Danach kann die Beförderung vorgenommen werden. Dies geschieht durch Aushändigung einer Verfügung und der entsprechenden Ernennungsurkunde. Beides muss im Anschluss an das NLBV übersandt werden.
Wichtig: Die Zahlung der höheren Besoldung kann mit Beginn des Monats erfolgen, in dem die Ernennung wirksam wurde. D.h. bei einer Aushändigung der Urkunde am letzten Tag des Monats (und einer vorherigen entsprechenden Einweisung!), kann die erhöhte Besoldung beim NLBV schon vom 01. des Monats angezeigt werden. Die Erprobungszeit ist vorher dennoch vollständig abzuleisten. Vorher darf die Beförderung nicht erfolgen; sie wäre sonst nichtig.
Anschreiben für die Beförderung liegen unter Personaldaten - Menke - Ernennungen - Fachpraxis/Theorie - Anschreiben.
Die Beförderungsurkunden liegen unter Personaldaten - Menke - Urkunden - Beförderung
Teilzeitanträge
Hinweise hierzu sind im Verwaltungsleiterhandbuch in Kapitel II.23 zu finden: https://www.rlsb.de/service/bbs-verwaltung/verwaltungshandbuch/ii-umsetzung-personalmassnahmen-beamtete-lehrkraefte/ii-23-teilzeit-und-urlaub-ohne-bezuege
Anträge auf Teilzeitbeschäftigung müssen immer 6 Monate vorher in der Dienststelle vorliegen (z.B. Antrag ab dem 01.08. muss bis zum 31.01. abgegeben sein). Die Vorlauffrist ist für eine vernünftige Personalplanung der Schule und für die Eingaben in PMV zur Berechnung des Stellenausgleichs notwendig.
Eine Ausnahme hiervon besteht bei einer Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit. Hier beträgt die gesetzliche Antragsfrist nur 7 Wochen.
Zu verwenden ist stets das aktuelle Formular 030_039:
Musterschreiben zur Gewährung von Teilzeit finden sich unter Personaldaten - Menke - Teilzeit
Muster für eine Teilzeit in der Elternzeit (mit und ohne Gewährung von Mutterschutz und/oder Elternzeit) finden sich unter Personaldaten - Menke - Mutterschutz + Elternzeit.
Mutterschutz
[Verlinkung einfügen - es gibt schon einen Text dazu bei Arbeitsschutz]
Hinweise hierzu sind im Verwaltungsleiterhandbuch in Kapitel V.01 zu finden:https://www.rlsb.de/service/bbs-verwaltung/verwaltungshandbuch/v-mutterschutz-und-elternzeit-fuer-alle-bediensteten-an-bbs/festsetzung-der-mutterschutzfristen
Anträge auf Elternzeit
Hinweise hierzu sind im Verwaltungsleiterhandbuch in Kapitel V.02 zu finden:
https://www.rlsb.de/service/bbs-verwaltung/verwaltungshandbuch/v-mutterschutz-und-elternzeit-fuer-alle-bediensteten-an-bbs/entscheidung-ueber-elternzeit
Zur Beantragung ist das entsprechende Formular zu verwenden:
Dem Antrag muss eine Kopie der Geburtsurkunde oder der Geburtsbescheinigung beiliegen sowie eine Veränderungsanzeige.
Diverse Musterschreiben zu den verschiedenen Formen von Elternzeit finden sich unter Personaldaten - Menke - Mutterschutz + Elternzeit - EltZ
Eine Durchschrift der Verfügung sowie die Veränderungsanzeige und eine Kopie der Geburtsurkunde sind dem NLBV zuzuleiten.
Bei Elternzeit unter völliger Freistellung vom Dienst, ist eine Leerstelle per Mail bei der Zentralen Stabsstelle in Lüneburg zu beantragen.
Versetzung in den Ruhestand von Beamten
Lehrkräfte können immer nur zum 01.02. oder zum 01.08. eines Jahres in den Ruhestand gehen.
Bei der Versetzung in den Ruhestand ist zu unterscheiden, ob der Kollege aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand geht oder auf eigenen Antrag.
Altersgrenze (§ 35 NBG)
Hinweise hierzu sind im Verwaltungsleiterhandbuch im Kapitel II.17 zu finden:
Erreicht ein Kollege die gesetzliche Altersgrenze, muss er selbst zunächst nichts veranlassen. Ca. 4 Monate vor Eintritt in den Ruhestand wird ihm vom Verwaltungsleiter der aktuelle Versorgungsbogen zum sorgfältigen Ausfüllen zugeleitet.
Gleichzeitig fertigt der Verwaltungsleiter die entsprechende Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand sowie die Dankesurkunde. Die Verfügung wird wirksam mit Ablauf des Monats der Aushändigung. Es kann vom Kollegen aber ein Papier unterschrieben werden, dass die Wirksamkeit ausdrücklich mit Ablauf des Monats Januar/Juli erfolgen soll (z.B. wenn der Ferienbeginn schon im Juni ist).
Eigener Antrag (§37 NBG)
Hinweise hierzu sind im Verwaltungsleiterhandbuch im Kapitel II.19 zu finden:
Die Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag kann ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen und hat eine andere Rechtsgrundlage als die Versetzung in den Ruhestand aufgrund des Erreichens der Altersgrenze.
Hierzu stellt der Kollege einen formlosen Antrag, in dem der gewünschte Zeitpunkt genannt wird. Auch hier können Lehrkräfte nur zum 01.02. oder zum 01.08. eines Jahres in den Ruhestand treten. Dieser Antrag muss zwingend mindestens 6 Monate vorher bei der Schule eingegangen sein.
Der vorzeitige Zeitpunkt ist in PMV zu buchen!
Lt. Mail vom 22.2.2021 soll den Beamten ein Fragebogen mitgegeben werden, der die Gründe des frühzeitigen Ausscheidens ermittelt.
https://schulnetzmail.nibis.de/files/412507822436876cad344b9ba74534c0/Fragebogen.docx ( Größe: 36.77 KB ) https://schulnetzmail.nibis.de/files/412507822436876cad344b9ba74534c0/Hinweisblatt_zur_Evaluation.pdf ( Größe: 118.92 KB )
Verfahren
Der ausgefüllte Versorgungsbogen wird dann zusammen mit der Personalakte, einer Kopie des formlosen Antrags, einem Empfangsbekenntnis und einem entsprechenden Anschreiben an den zuständigen Sachbearbeiter beim NLBV Hannover (Versorgungsstelle) weiter geleitet. Ist der Kollege schwerbehindert, wird ein entsprechender Nachweis ebenfalls beigefügt. Von dort bekommt der Kollege Nachricht über die zustehende Pension. Gleichzeitig muss eine Kopie der Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand (wird vorab gefertigt) an das NLBV Aurich übersendet werden, damit der zahlfall passend eingestellt wird.
In der Schule wird dem Kollegen vom Schulleiter zu gegebener Zeit die Verfügung und die Dankesurkunde ausgehändigt.
Alle relevanten Vordrucke, Formulare, Anschreiben, Verfügungen und Urkunden finden sich unter Personaldaten - Menke - Ruhestand + Versorgung.
Der aktuelle Fragebogen zur Gewährung von Versorgung sowie die aktuellen Merkblätter finden sich im geschützten Bereich beim NLBV unter:
Dienstunfähigkeit
Für die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück zuständig.
Hinweise hierzu sind im Verwaltungsleiterhandbuch in Kapitel II.20 zu finden:
Renteneintritt von Beschäftigten
Hinweise zum Verfahren des Renteneintritts von Lehrkräften oder nicht-lehrendem Personal im Beschäftigtenverhältnis finden sich im Verwaltungsleiterhandbuch im Kapitel III.15.
Mit Erreichen der Altersgrenze
Erreicht ein Mitarbeiter das gesetzlich festgelegte Alter zum Bezug einer abschlagfreien Regelaltersrente, endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte die Altersgrenze erreicht. Bei Lehrkräfte mit Ablauf des Schulhalbjahres, das auf diesen Zeitpunkt folgt.
Der Beschäftigte sollte möglichst frühzeitig den Rentenbescheid vorlegen. Er erhält ein Schreiben über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Dankesurkunde.
Muster sind unter Personaldaten - Menke - Ruhestand+Versorgung - Anträge + Verfügungen bzw. Urkunden zu finden.
Vor Erreichen der Altersgrenze
Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Altersgrenze ist ein Auflösungsvertrag passend zum Zeitpunkt des Renteneintritts zu schließen und rechtzeitig dem NLBV Aurich zu übersenden.
Das Verfahren und die Muster entsprechen dann den o.g. Hinweisen.
Verfahren
Der Beschäftigte ist selbst verantwortlich für die Stellung eines Rentenantrages. Er wird hierzu an die Rentenberatungsstellen verwiesen. Das NLBV Aurich st rechtzeitig über den Renteneintritt zu informieren, um die Bezügezahlung einzustellen. Vom NLBV wird auch die Zahlung der VBL-Rente (Zusatzversorgung des Landes Niedersachsen) in Karlsruhe veranlasst.
Führung der Abwesenheitskarteien
Abwesenheiten wie Krankheit, Urlaub, Fortbildung usw. werden grundsätzlich von den Koordinatoren oder dem Büro in Untis eingetragen.
Anträge des nichtlehrenden Personals (Sekretärinnen, Hausmeister, Schulassistent, Sozialpädagogen, Verfahrensbetreuer, Praktikanten) auf Urlaub, Sonderurlaub oder Stundenausgleich unterschreibt der Verwaltungsleiter. Dazu werden die Urlaubskarte oder die Stundenaufzeichnungen vorgelegt.
Die Urlaubskarten werden zentral im Ordner "Urlaubskarten" (01-002-03) in Schrank 5 im Schulbüro aufbewahrt.
Die jährlich online zu erstellende Meldung der Krankheitstage an das Ministerium wird von Herrn Moorkamp (Programmierung der Datenbankabfrage, Durchführung der Auswertung) und dem Verwaltungsleiter (Prüfung der notwendigen Form, der benötigten Datenreihen und der Plausibilität; Eingabe in die Datenmaske des MK und Meldung abschicken) betreut.
Die schriftlichen Krankmeldungen aller Kollegen werden zentral in einem Ordner im Schulbüro gesammelt. Am Ende des Kalenderjahres erstellt Herr Moorkamp für jeden einzelnen Kollegen einen Ausdruck der Abwesenheiten wegen Krankheit in Papierform. Frau Apel überprüft, ob die Krankmeldungen zu den eingetragenen Abwesenheiten passen und ob Krankmeldungen vorliegen mussten (ab dem 4. Tag). Bei Referendaren liegen die Krankmeldungen beim Seminar. Alle Unklarheiten legt sie dem Verwaltungsleiter vor, der die Fragen klärt und auflöst.Im Anschluss daran, werden die Ausdrucke von Frau Apel und Frau Bornhorst in die Krankenakten der jeweiligen Kollegen geheftet.
Sonderurlaubsanträge
Rechtsgrundlage für die Gewährung von Sonderurlaub ist die Nds. Sonderurlaubsverordnung.
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SUrlV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Weiterhin sind die Verwaltungsvorschriften zur Sonderurlaubsverordnung zu beachten:
Anträge auf Sonderurlaub erfolgen über den Koordinator an den Schulleiter und sind entsprechend in BBS Verwaltung zu erfassen. Zu verwenden ist der Vordruck für Sonderurlaub bzw. der verkürzte Vordruck für Schulen:
Der Geschäftsvorgang muss in PMV eingetragen werden. Die Unterlagen werden entsprechend generiert. Bei der Genehmigung von Sonderurlaub ohne Bezüge ist außerdem in jedem Fall eine Durchschrift an die Bezügestelle zu übersenden. Die dem Antrag beizufügenden begründenden Unterlagen sind in die Personalakten aufzunehmen.
Sehr umfangreiche Ausführungen zur Gewährung von Sonderurlaub - insbesondere auch aufgrund persönlicher Gründe und Kinderbetreuung - finden sich im Abschnitt II.12 des Verwaltungsleiterhandbuchs:
Führen der Arbeitszeitkonten
Das Führen des Arbeitszeitkontos ist in einer eigenen Seite dargestellt.
Berechnung von Jubiläen
Es wurde eine neue Arbeitshilfe zur Berechnung der Dienstjubiläumszeit im März 2021 zugestellt. Zur Berechnung wird eine Excel-Datei zur Verfügung gestellt.
Die Dienstjubiläumsverordnung (DJubVO) vom 23.04.1996 (Nds. GVBl. S. 214) regelt die Ehrung von Beamtinnen und Beamten anlässlich der Vollendung einer 25-jährigen, 40-jährigen und 50-jährigen Jubiläumsdienstzeit. Die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit ist in der Verordnung geregelt. Die Ehrung erfolgt durch die Überreichung einer Dank- und Glückwunschurkunde. Es kann für einen Tag Sonderurlaub erteilt werden (§ 9 Nds. Sonderurlaubsverordnung). Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11 erhalten darüber hinaus eine Jubiläumszuwendung. Sie beträgt
- nach einer 25jährigen Jubiläumsdienstzeit 307 Euro,
- nach einer 40jährigen Jubiläumsdienstzeit 410 Euro,
- nach einer 50jährigen Jubiläumsdienstzeit 512 Euro.
Weitere Hinweise finden sich im Verwaltungsleiterhandbuch im Abschnitt II.5:
Bei Lehrkräften beginnt der erstmalige Eintritt in den öffentlichen Dienst oft - aber nicht immer - mit Aufnahme des Referendariats.
Der Beginn der Laufzeit ist in PMV zu dokumentieren. Das Datum ist in die Wiedervorlageliste aufzunehmen.
Muster für das Anschreiben und die Urkunde finden sich unter Personaldaten - Menke - Dienstjubiläum.
Aktuelle Muster für die Berechnung liegen zur Zeit nicht vor und werden im MK überarbeitet.
Klärung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Fragen
In Fragen zur Besoldung und Versorgung sind grundsätzlich immer die entsprechenden Dienststellen des NLBV (Besoldung = Aurich, Versorgung = Hannover) zuständig. Insbesondere Auskünfte zu Versorgungsfragen darf nur das NLBV Hannover treffen.
Die Ansprechpartner mit Telefonnummer sowie die immer notwendige Personalnummer finden sich auf den jeweiligen Bezügeabrechnungen.
Möchte ein Beamter eine Vorabauskunft über die voraussichtlich zu erwartende Versorgung zum Zeitpunkt X, kann ein entsprechender Antrag über den Verwaltungsleiter an das NLBV Hannover gestellt werden. Das notwendige aktuelle Formular sowie alle Merkblätter zur Versorgung finden sich auf den Seiten des NLBV.
Der Verwaltungsleiter schickt das Formular und die Personalakte dann zum entsprechenden Sachbearbeiter beim NLBV Hannover.
Auskünfte zur Rente von Beschäftigten der Schule sind immer vom Kollegen selber einzuholen, z.B. bei einer Rentenberatungsstelle.
Beurteilung von Verwaltungsmitarbeiter*innen
Regelmäßig werden vom Landkreis Beurteilungen zur leistungsgerechten Beurteilung angefragt. Die Beurteilungen finden sich im Odner Zeugnisse-Beurteilungen
Krankheit
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Land hat ein betriebliches Eingliederungsmanagement festgelegt.
Eine Prozessbeschreibung zum BEM ist erstellt.
Wichtig ist, dass auf jeden Fall nach 6 Wochen Krankheit eine Meldung an das Fallmanagement erfolgt.
Längerfristige Krankheit
Lt. Verwaltungsleiterhandbuch VI.9 ist folgendes Vorgehen festgelegt.
Eine Erkrankung eines Beamten dauert länger als sechs Wochen:
Eine Mitteilung an den Fachbereich 1 P der NLSchB erfolgt nicht.
Die Meldepflicht an den die jeweils zuständige Fallmanagerin/ den zuständigen Fallmanager bleibt hiervon unberührt.
Eine Beamtin bzw. ein Beamter hat in den letzten sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet
Die Lehrkräfte sind in der Regel nach Ablauf von zwei Monaten mit dem in PMV hinterlegten Prognoseschreiben anzuschreiben (Pfad: Beamte – Dienstverhältnis; Dokument: BBS_Dienstfähigkeit_ärztl Prognose anfordern). Nach Rücklauf des Prognoseschreibens entscheidet die Schule unter Beachtung der gesetzlichen Regelung nach § 26 Abs. 1 BeamtStG ob der Vorgang der NLSchB zur Überprüfung der Dienstfähigkeit vorzulegen ist (Verfahren zur Überprüfung der Dienstfähigkeit gem. 43 NBG i.V.m. § 26 BeamtStG).
Es wird angeregt, bei längeren und schweren Erkrankungen rechtzeitig telefonischen Kontakt mit der jeweils zuständigen Personalstelle der NLSchB aufzunehmen.
muss geklärt werden:
Ab sechs Wochen werden Erkrankungen entsprechend der Rundverfügung vom 13.11.2009 (Stand Juni 2018) der zuständigen Sachbearbeitung im Fachbereich Lehrendes Personal oder im Fachbereich Nichtlehrendes Personal und Servicestelle gemeldet.
Meldepflichten
Herr Moorkamp erstellt auf der Basis des Statstikprogramms eine Übersicht der Krankentage der Schule. Die Meldung erfolgt an die RLSB.