Produkt:Citroen Jumper 2010

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Citroen Jumper 2010

Produktart Fahrzeug
Anschaffung 2010/07/13
Verantwortlich Ricking, Rehkamp
Ort Garage 1
Organisation BBS insgesamt
Garantie
Aktionsart Wartung
Aktionsdatum 2022/03/01
Kostenart Wartungskosten
Kosten
Schlagworte OS-RZ 396, Jumper Citroen


Im Jahr 2010 wurde durch den Förderverein der Berufsbildenden Schulen ein Citroen Jumper angeschafft. Das Fahrzeug dient vor allem schulischen Zwecken, kann aber auch von Mitgliedern des Fördervereins ausgeliehen werden.

Foto

Hinweise zur Nutzung

Bei Frau Rehkamp können die Unterlagen (Papiere, Schlüssel) abgeholt werden. Eine Voranmeldung ist im Nutzungsbuch nötig. Jede Fahrt wird im Fahrtenbuch des Fahrzeuges erfasst.

Arbeitssicherheit

Das Fahrzeug wird in Abstimmung mit Fehrmann GmbH von Herrn Ricking gewartet. Jede Fahrer*in ist für die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges selbst verantwortlich. Vor jeder Fahrt sind die Schüler*innnen über das richtige Verhalten im Fahrzeug zu informieren. Das Fahrzeug muss in sauberem Zustand abgegeben werden (Hinweise im Fahrzeug beachten!)

Nach jeder Fahrt ist das Fahrzeug von der Lehrkraft zu kontrollieren. 
Schäden sind sofort in der Verwaltung zu melden.

Tanken für schulische Zwecke

Schulische Zwecke sind: Projekte aller Art in den Vollzeitschulformen, nicht dazu gehören Klassenfahrten!

Das Tanken des Fahrzeuges ist im Namen des Landkreises unter Nennung des Kennzeichens und einer Unterschrift bei der Tankstelle: bft Gehrder Straße, Bersenbrück möglich.

Versicherung und Steuern

Das Fahrzeug ist im Namen des Landkreises Osnabrück über den Kommunalen Schadenausgleich versichert (Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung).

Dienstfahrten

Wenn Lehrkräfte der BBS Bersenbrück mit dem Fahrzeug Dienstfahrten z.B. zu anderen Unterrichtseinsatzorten oder Fortbildungen verwenden wollen, können sie das Fahrzeug nutzen. Sie müssen Mitglieder im Förderverein sein, das Fahrzeug ausleihen und über den Förderverein bezahlen und dann die Dienstfahrt auf dem üblichen Wege abrechnen.

Da die Nutzung der Förderung der Berufsausbildung in der Region dient, wird hier mit 0,20 €/km abgerechnet.

Private Nutzung durch Fördervereinsmitglieder

Nach Voranmeldung, und wenn keine schulischen Zwecke dem im Wege stehen, kann das Fahrzeug nur von Fördervereinsmitgliedern ausgeliehen werden.

Es werden folgende Nutzungsentgelte fällig:

Tagessatz:

Variante 1: 40,00 € (inkl. 250 km frei), Rückgabe mit vollem Tank

Variante 2: Kilometerpauschale 0,30 €/km, Rückgabe mit vollem Tank

Es wird die jeweils günstigste Variante berechnet.