Coaching:Klärungsgespräch

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Coaching:Klärungsgespräch
Art Anlass
Rolle Entscheider
Zielgruppe Lehrkraft, LiV/LiP
Dauer 30
Stichwort Dienstgespräch, Fürsorge


Das Klärungsgespräch ist in der Dienstvereinabrung Sucht festgelegt und wird bei (wiederholter) Vernachlässigung der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Pflichten mit der betroffenen Person von der unmittelbar Vorgesetzten oder dem unmittelbar Vorgesetzten geführt. Als Gesprächskarten können entweder das Kritikgespräch oder das Fürsorgegespräch in Frage kommen.

Ziel

Ziel des Klärungsgesprächs ist es, eine Rückmeldung zu den Auffälligkeiten zu geben, die Erwartungen an das zukünftige Verhalten zu benennen und konkrete Schritte zu vereinbaren sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote aufzuzeigen. Ein Ergebnis kann auch sein, konkretere Hinweise darauf zu bekommen, dass die betroffene Person Schwierigkeiten im Umgang z.B. mit Suchtmitteln hat.

Beteiligte

Betroffene Person, die unmittelbare Vorgesetzte oder der unmittelbar Vorgesetzte, Personalrat und mit Einverständnis der oder des Betroffenen die Gleichstellungsbeauftragte und bei Schwerbehinderten, die für die Schule zuständige Vertrauensperson für Schwerbehinderte.

Ablauf

Bei wiederholter Vernachlässigung arbeitsvertraglicher oder dienstrechtlicher Pflichten in Verbindung mit persönlichen, gesundheitlichen oder sozialen Problemen einer Landesbediensteten oder eines Landesbediensteten führen Sie als unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter mit der betroffenen Person ein Gespräch.

Inhalt des Gesprächs

  • Benennen Sie die konkreten Fakten (Zeit, Ort, Vorfall).
  • Drücken Sie Ihre Besorgnis aus, dass die betroffene Person Probleme haben könnte, die sich auf das Arbeits- und Leistungsverhalten auswirken und/oder Störungen am Arbeitsplatz verursachen.
  • Zeigen Sie Ihre Erwartungen an das weitere Arbeitsverhalten auf bzw. beschreiben Sie klar, welche Verhaltensänderung und welches zukünftige Verhalten Sie von der betroffenen Person erwarten.
  • Weisen Sie auf die internen Beratungs- und Hilfeangebote des AuG-Bereiches hin (z.B. CARE).
  • Vereinbaren Sie konkret die weiteren Schritte und halten Sie dies schriftlich fest.
  • Vereinbaren Sie einen nächsten Gesprächstermin in ca. 4 – max. 8 Wochen, um der betroffenen Person über die weitere Entwicklung des Verhaltens Rückmeldung zu geben.
  • Fertigen Sie eine Gesprächsnotiz an, die Sie der betroffenen Person aushändigen.