Verwaltung:BEM
BEM | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Krankheit |
Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Sie alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB melden.
Fallmanager (Stand:2021-03)
(Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal mit Nachnamen A – I)
Christina Junge
Tel. 0541 77046-226
Christina.Junge@rlsb-os.niedersachsen.de
(Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal mit Nachnamen J – Z)
Kerstin Riedemann
Tel. 0541 77046-433
Kerstin.Riedemann@rlsb-os.niedersachsen.de
Ablauf
Der Ablauf zum BEM wird im folgenden beschrieben:
Landesbedienstete erkranken mehr als sechs Wochen
Krankenakte des Landesbediensteten kopieren
Meldung zum BEM-Verfahren an das Fallmanagement mit folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Privatanschrift
- Amtsbezeichnung
- Krankheitskarten der letzten zwei Jahre (Ausdruck per Abfrage Moorkamp K:\Untis Abfragen_Netzwerk.mdb)
- Grad der Behinderung/Gleichstellung/Schwerbehinderung/alternativ das Datum des Schwerbehindertenantrags, sofern das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist
- Name und Adresse der Schule
- Name und E-Mail-Adresse der Schulleitung
E-Mail der Meldung an die Landesbedienstete
Ablage der Meldung unter Personal-Krankheit-BEM
Informationen für Lehrkräfte
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Dienstvereinbarung Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM)