Verwaltung:BEM

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BEM
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Krankheit


Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Sie alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB melden.

Fallmanager (Stand:2021-03)

(Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal mit Nachnamen A – I)

Christina Junge

Tel. 0541 77046-226

Christina.Junge@rlsb-os.niedersachsen.de

(Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal mit Nachnamen J – Z)

Kerstin Riedemann

Tel. 0541 77046-433

Kerstin.Riedemann@rlsb-os.niedersachsen.de

Ablauf

Der Ablauf zum BEM wird im folgenden beschrieben:

Landesbedienstete erkranken mehr als sechs Wochen

Krankenakte des Landesbediensteten kopieren

Meldung zum BEM-Verfahren an das Fallmanagement mit folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Privatanschrift
  • Amtsbezeichnung
  • Krankheitskarten der letzten zwei Jahre (Ausdruck per Abfrage Moorkamp K:\Untis Abfragen_Netzwerk.mdb)
  • Grad der Behinderung/Gleichstellung/Schwerbehinderung/alternativ das Datum des Schwerbehindertenantrags, sofern das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist
  • Name und Adresse der Schule
  • Name und E-Mail-Adresse der Schulleitung

E-Mail der Meldung an die Landesbedienstete

Ablage der Meldung unter Personal-Krankheit-BEM

Informationen für Lehrkräfte

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rundverfügung

Dienstvereinbarung Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM)