Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

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Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen


Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.