Rundschreiben:2021-01

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Dieses Rundschreiben wurde erstmalig über das BBS-Wiki erstellt. Die Form des Rundschreibens hat sich etwas verändert. Sie bietet den Vorteil der einfachen Verlinkung, viele Informationen des Rundschreibens sind mit anklickbaren Links zu IServ oder auf Seiten des MK versehen.

Bitte bestätigen Sie den Empfang des Rundschreibens bis zum 31.1.2021 am Brett im Kopierraum.

Zeugnisschreibung

Vorabinformationen

In diesem Jahr findet ein den Abstands- und Sicherheitsregeln entsprechendes Verfahren zur Durchführung der Zeugniskonferenzen und -schreibung statt. Lt. der Informationen des Kultusministeriums können Klassenkonferenzen nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 NSchG – etwa aus Infektionsschutzgründen – in digitaler Form durchgeführt werden; die Entscheidung hierzu obliegt der Schulleitung. Die Konferenzen werden, soweit die Teilnehmer dazu in der Lage sind - in Distanzform als Videokonferenzen durchgeführt. Wenn Erziehungsberechtigte oder Schüler nicht an der Videokonferenz teilnehmen können, so werden die Konferenzleitungen mit Mund-Nasen-Schutz in der Schule im Beisein der Erziehungsberechtigten oder Schüler die Konferenz als Videokonferenz in hybrider Form durchführen.

Die Ausgabe der Zeugnisse kann lt. Schreiben des Kultusministeriums gestaffelt von Mittwoch, d. 27.01.2021 bis Freitag, d. 05.02.2021 stattfinden. Das auf dem Zeugnis zu vermerkende Datum ist der 29.01.2021. Dies Datum ist unabhängig davon zu verwenden, wann Sie die Zeugnisse an die Schülerinnen und Schüler verteilen.

Ablauf

  1. Die Lehrkräfte geben bis spätestens zwei Tage vor der Zeugniskonferenz ihre Fach-, Lernfeld-, Lerngebiets- oder Modulnoten als ganze Zahl ohne Kommastellen oder sonstige Zusätze über Libre-Office (siehe unten "Hinweise und Hilfen") ein.
  2. Die Klassenlehrkraft gibt bis zur Zeugniskonferenz die Lernbereichsnoten, die Fehltage, das Arbeits- und Sozialverhalten, ggf. die Vermerke, die Bemerkungen, die Schulabschlüsse (bei Abschlusszeugnissen) und das Zeugnisdatum ein.
  3. In der Zeugniskonferenz werden die Eingaben von den Lehrkräften überprüft, ggf. geändert und beschlossen.
  4. Die Klassenlehrkraft druckt die beiden Blätter der Exceldatei und den Vordruck „Zeugnisprotokoll“ aus. Die anwesenden Lehrkräfte unterschreiben direkt, die Teilnehmer der Videokonferenz unterschreiben zeitnah bei nächster Gelegenheit das Protokoll, das im Fach der Klassenlehrkraft im Pädagogischen Forum zu finden ist.
  5. Die unterschriebenen Zeugnisprotokolle werden von der Klassenlehrkraft bei der zuständigen Abteilungsleitung abgegeben.
  6. Die Abteilungsleitung leitet das Protokoll an das Zeugnisteam weiter.
  7. Das Zeugnisteam importiert die Daten aus der Exceldatei in BBS Verwaltung, druckt die Zeugnisse und legt die Zeugnisse bei den Klassenlehrkräften zur Unterschrift in ihr Fach.
  8. Die Klassenlehrkräfte kontrollieren die Richtigkeit der Zeugnisse und geben die Zeugnisse ggf. zur Unterschrift weiter an die Schulleitung (Abschlusszeugnisse)

Hinweise und Hilfen

Diese und weitere detailliertere Informationen zu Vermerken, Bemerkungen und Fachkürzeln sind in dem Ordner „Lehrer – Bildungsgänge – 1. Hj 2020_21 - Informationen“ zu finden.

In diesem Ordner ist auch ein Video (7 min) abgelegt in dem der Prozess genauestens mit entsprechenden Screenshots erläutert wird.

Die Excel-Notenlisten sind direkt im Ordner „Lehrer – Bildungsgänge – 1. Hj 2020_21“ abgelegt (z.B. „Noten B1A – 2020-21.xlsx“)

Kriterien für Distanzunterricht

Lt. Erlass vom 4.1.2021 kann Distanzunterricht kriteriengeleitet auch mit höheren Anteilen als 10 - 15% erteilt werden. Dabei sind für die Planung, Durchführung und Bewertung von Distanzunterricht in berufsbildenden Schulen pädagogische, organisatorische und technische Kriterien zugrunde zu legen. Dies gilt lt. Erlass ausdrücklich auch für Fachpraxisunterricht.

Hinweise gibt das MK auf https://du-bbs.nline.nibis.de.

Für die BBS Bersenbrück werden für den Distanzunterricht folgende Kriterien festgelegt:

  • Technik: Alle Schüler und Lehrkräfte verfügen über einen IServ-Zugang. Ergänzend können weitere Zugänge, wie Moodle, Branchensoftware, etc. verwendet werden.
  • Arbeitszeit: Auch wenn Sie von zu Hause arbeiten, ist der Stundenplan die Grundlage der Arbeits- und Unterrichtszeit.
  • Leistungsbeurteilung: Eine Benotung (für das Zeugnis) der Schülerinnen und Schüler muss möglich sein und auch im Distanzunterricht erfolgen.
  • Umfang und Art der Arbeitsaufträge: Die Arbeitsaufträge/Lernsituationen sind so zu konzipieren, dass sie von Schülerinnen und Schüler selbstständig zu lösen sind. Der zeitliche Umfang der Arbeit soll dem Umfang der jeweiligen Unterrichtsstunde entsprechen.
  • Rückmeldung: Zu den gestellten Aufgaben sind zeitnah Rückmeldungen zu geben. Schülermails sind mind. 1 x täglich abzurufen und zeitnah zu beantworten.
  • Anwesenheit: Mindestens einmal am Tag stellt eine Lehrkraft (i.d.R. die Klassenlehrkraft) die Anwesenheit der Schüler z.B. per Videokonferenz, Chat, E-Mail-Rückmeldung, Aufgabenrückgabe (Bestätigung) fest. Die Lehrkräfte einer Klasse sollten sich absprechen, wer die Anwesenheit kontrolliert.

Pflicht zur Eintragung in das Klassenbuch

Lt. Rundverfügung 1/2021 haben Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst während der Untersagung des Schulbesuchs grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Unterrichtsverpflichtung zu Hause oder in der Schule nachzukommen oder außerunterrichtliche Aufgaben, z.B. die Notbetreuung, zu gewährleisten. Diese Pflicht wird durch die pflichtgemäße Eintragung im elektronischen Klassenbuch dokumentiert. Diese Pflicht gilt nach dem Erlass ausdrücklich auch für den Distanzunterricht. Das elektronische Klassenbuch wird wie in jedem Jahr zum 31.1.2021 abgeschlossen und muss bis dahin vollständig geführt sein.

Mindestanforderungen zur Durchführung des Distanzunterrichts

Die Basis zur Durchführung es Distanzunterrichts ist sowohl bei Schülern, wie bei Lehrkräften der sichere Umgang mit IServ. In der Vergangenheit wurden viele Fortbildungsangebote hierfür durchgeführt. Daher geht die Schulleitung davon aus, dass alle Lehrkräfte der BBS Bersenbrück in IServ mit folgenden Modulen sicher umgehen können:

  • E-Mail: Zusenden, Einsammeln, Verteiler, etc.
  • Office: Öffnen, Bearbeiten, Speichern
  • Messenger: Räume erstellen, Versenden und Empfangen von Chats, alternativ WhatsApp
  • Aufgaben: Aufgaben stellen, filtern, löschen, beantworten, verwalten
  • Videokonferenzen: Raum erstellen, Teilnehmer einladen, Bildschirm teilen, etc.

Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen. Bei Klick auf die betreffenden Module werden Sie zu den Informationsseiten von IServ mit Erklärungen geleitet. Es gibt für fast alle Module auch Erklärvideos. Wer hier noch Nachholbedarf verspürt, wendet sich bitte bis zum 22. Januar 2021 an den Fortbildungsbeauftragten (schnieders@bbs-bsb.de).

Zur - mittelfristigen - Arbeitserleichterung bietet Herr Kuschel für Interessierte eine Einführung in das Erstellen einer Klassenarbeit für den Distanzunterricht mit moodle an (kuschel@bbs-bsb.de).

Natürlich können jederzeit auch andere Fortbildungswünsche an den Fortbildungsbeauftragten gerichtet werden.

Was, wenn Schüler nicht am Distanzunterricht teilnehmen können?

Wenn sich Schüler melden, die glaubhaft machen, dass sie aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht von zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können, bietet die BBS Bersenbrück eine "Notbetreuung" an.

Die Lehrkräfte (i.d.R. die Klassenlehrkraft) können den Schülern dann einen Arbeitsplatz in der Schule anbieten.

Zur Vorbereitung schickt die Lehrkraft eine E-Mail an blumenau@bbs-bsb.de. In dieser Mail stehen Name, Termin und Zeitraum für die Notbetreuung. Die Schüler kommen dann zur 1. Stunde in das Foyer der BBS Bersenbrück und werden dort von den Sozialarbeitern zu ihrem Arbeitsplatz begleitet. Eventuell können die Schüler dann zur 6. oder 8. Stunde mit den Bussen wieder nach Hause fahren.


Neue Regelungen durch das MK

Das Kultusministerium hat aufgrund des Infektionsgeschehens neue Regelungen in Form von Erlassen und Verfügungen vorgelegt. Die meisten dieser Regelungen haben wir für die BBS Bersenbrück konkretisiert. Um sich ein umfassendes Bild zu machen, lesen Sie aufmerksam die entsprechenden Vorgaben "im Original" und beachten diese. Ganz aktuell sind dies:

Rundverfügung 1/2021 u.a. mit Hinweisen zur Untersagung des Schulbesuchs, Mund-Nasen-Schutz, Schulfahrten

Erlass vom 4.1.2021 u.a. mit Hinweisen zu Praktika und Ausbildung

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 4.2 vom 08.01.2021. Über die jeweils geltende Stufe des Rahmenhygieneplans informiert die Schulleitung der BBS Bersenbrück über die BBS-Wiki-Seite Quarantäne-Infos.


Teilzeitanträge bis 20.1.2021 stellen

Da Sascha Menke die BBS Bersenbrück Ende Januar verlässt, sind die aktuellen Fristen für Anträge einzuhalten. Bitte beantragen Sie beabsichtigte Teilzeiten bis zum 20.1.2021.