Rundschreiben:2021-01
Zeugnisschreibung
Vorabinformationen
In diesem Jahr findet ein den Abstands- und Sicherheitsregeln entsprechendes Verfahren zur Durchführung der Zeugniskonferenzen und -schreibung statt. Lt. der Informationen des Kultusministeriums können Klassenkonferenzen nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 NSchG – etwa aus Infektionsschutzgründen – in digitaler Form durchgeführt werden; die Entscheidung hierzu obliegt der Schulleitung. Die Konferenzen werden, soweit die Teilnehmer dazu in der Lage sind - in Distanzform als Videokonferenzen durchgeführt. Wenn Erziehungsberechtigte oder Schüler nicht an der Videokonferenz teilnehmen können, so werden die Konferenzleitungen mit Mund-Nase-Schutz in der Schule im Beisein der Erziehungsberechtigten oder Schüler die Konferenz als Videokonferenz in hybrider Form durchführen.
Ablauf
- Die Lehrkräfte geben bis spätestens zwei Tage vor der Zeugniskonferenz ihre Fach-, Lernfeld-, Lerngebiets- oder Modulnoten als ganze Zahl ohne Kommastellen oder sonstige Zusätze über Libre-Office ein.
- Die Klassenlehrkraft gibt bis zur Zeugniskonferenz die Lernbereichsnoten, die Fehltage, das Arbeits- und Sozialverhalten, ggf. die Vermerke, die Bemerkungen, die Schulabschlüsse (bei Abschlusszeugnissen) und das Zeugnisdatum ein.
- In der Zeugniskonferenz werden die Eingaben von den Lehrkräften überprüft, ggf. geändert und beschlossen.
- Die Klassenlehrkraft druckt die beiden Blätter der Exceldatei und den Vordruck „Zeugnisprotokoll“ aus. Die anwesenden Lehrkräfte unterschreiben direkt, die Teilnehmer der Videokonferenz unterschreiben zeitnah bei nächster Gelegenheit das Protokoll, das im Fach der Klassenlehrkraft im Pädagogischen Forum zu finden ist.
- Die unterschriebenen Zeugnisprotokolle werden von der Klassenlehrkraft bei der zuständigen Abteilungsleitung abgegeben.
- Die Abteilungsleitung leitet das Protokoll an das Zeugnisteam weiter.
- Das Zeugnisteam importiert die Daten aus der Exceldatei in BBS Verwaltung, druckt die Zeugnisse und legt die Zeugnisse bei den Klassenlehrkräften in ihr Fach.
- Die Klassenlehrkräfte kontrollieren die Richtigkeit der Zeugnisse und geben die Zeugnisse ggf. zur Unterschrift weiter an die Schulleitung (Abschlusszeugnisse)
Hinweise und Hilfen
Diese und weitere detailliertere Informationen zu Vermerken, Bemerkungen und Fachkürzeln sind in dem Ordner „Lehrer – Bildungsgänge – 1. Hj 2020_21 - Informationen“ zu finden.
In diesem Ordner ist auch ein Video (7 min) abgelegt in dem der Prozess genauestens mit entsprechenden Screenshots erläutert wird.
Die Excel-Notenlisten sind direkt im Ordner „Lehrer – Bildungsgänge – 1. Hj 2020_21“ abgelegt (z.B. „Noten B1A – 2020-21.xlsx“)
Kriterien für Distanzunterricht
Lt. Erlass vom 4.1.2021 kann Distanzunterricht kriteriengeleitet auch mit höheren Anteilen als 10 - 15% erteilt werden. Dabei sind für die Planung, Durchführung und Bewertung von Distanzunterricht in berufsbildenden Schulen pädagogische, organisatorische und technische Kriterien zugrunde zu legen. Dies gilt lt. Erlass ausdrücklich auch für Fachpraxisunterricht.
Hinweise gibt das MK auf https://du-bbs.nline.nibis.de.
Für die BBS Bersenbrück werden für den Distanzunterricht folgende Kriterien festgelegt:
- Technik: Alle Schüler und Lehrkräfte verfügen über einen IServ-Zugang. Ergänzend können weitere Zugänge, wie Moodle, Branchensoftware, etc. verwendet werden.
- Arbeitszeit: Auch wenn Sie von zu Hause arbeiten, ist der Stundenplan die Grundlage der Arbeits- und Unterrichtszeit.
- Leistungsbeurteilung: Eine Benotung (für das Zeugnis) der Schülerinnen und Schüler muss möglich sein und auch im Distanzunterricht erfolgen.
- Umfang und Art der Arbeitsaufträge: Die Arbeitsaufträge/Lernsituationen sind so zu konzipieren, dass sie von Schülerinnen und Schüler selbstständig zu lösen sind. Der zeitliche Umfang der Arbeit soll dem Umfang der jeweiligen Unterrichtsstunde entsprechen.
- Rückmeldung: Zu den gestellten Aufgaben sind zeitnah Rückmeldungen zu geben. Schülermails sind mind. 1 x täglich abzurufen und zeitnah zu beantworten.
- Anwesenheit: Mindestens einmal am Tag stellt eine Lehrkraft (i.d.R. die Klassenlehrkraft) die Anwesenheit der Schüler z.B. per Videokonferenz, Chat, E-Mail-Rückmeldung, Aufgabenrückgabe etc. fest.
Pflicht zur Eintragung in das Klassenbuch
Lt. Rundverfügung 1/2021 haben Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst während der Untersagung des Schulbesuchs grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Unterrichtsverpflichtung zu Hause oder in der Schule nachzukommen oder außerunterrichtliche Aufgaben, z.B. die Notbetreuung, zu gewährleisten. Diese Pflicht wird durch die pflichtgemäße Eintragung im elektronischen Klassenbuch dokumentiert. Diese Pflicht gilt nach dem Erlass ausdrücklich auch für den Distanzunterricht.
Mindestanforderungen an LK zur Durchführung des Distanzunterrichts
Neue Regelungen durch das MK
Das Kultusministerium hat aufgrund des Infektionsgeschehens neue Regelungen in Form von Erlassen und Verfügungen vorgelegt. Die meisten dieser Regelungen haben wir für die BBS Bersenbrück konkretisiert. Um sich ein umfassendes Bild zu machen, lesen Sie aufmerksam die entsprechenden Vorgaben "im Original". Ganz aktuell sind dies:
Rundverfügung 1/2021 mit Hinweisen zum Beschulungsverbot
Erlass vom 4.1.2021 mit Hinweisen zu Praktika und Ausbildung
Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 4.2 vom 08.01.2021