Rundschreiben:2023-04
Raumverantwortlichkeiten
An den BBS Bersenbrück gilt der Grundsatz, dass für jeden Raum eine Person zuständig ist. Bitte kontrollieren Sie im BBS-Wiki ob Ihre Raumverantwortlichkeiten noch korrekt sind. Bei Abweichungen und Änderungswünschen schicken Sie eine Mail an Frau Apel.
VeDaB wird NLC
Ab dem 05.02.2024 wird die Organisation der niedersächsischen Lehrkräftefortbildung über die Software NLC (Niedersächsisches LernCenter) erfolgen. Das NLC löst damit die VeDaB ab und ist unter der Internet-Adresse
zu erreichen.
Die bestehenden VeDaB-Konten werden automatisch in NLC-Konten umgewandelt. Alle schon erfolgten Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit. Auch alte Veranstaltungen werden in Ihr Portfolio übernommen. Im NLC ist der Anmeldename Ihre Mailadresse. Der VeDaB-Benutzername wird im NLC nicht mehr verwendet. Ihr VeDaB-Passwort bleibt unverändert bestehen. Sie können sich aber selbstverständlich auch einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes zusenden lassen. Das NLC ist eine neue Software auf modernem Entwicklungsstand, das technisch nichts mehr mit der mittlerweile veralteten VeDaB zu tun hat.
Datensparsamkeit bei der Verwendung von Cloudlösungen
Aufgrund eines Schreibens des Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen empfiehlt das Kultusministerium einen datensparsamen Einsatz von Cloudlösungen, bei dem auf schutzwürdige Daten mit höheren Schutzstufen verzichtet wird.
Die Aufforderung wird so von der Schulleitung geteilt. Cloudbasierte Lösungen, egal von welchem Anbieter, sollten nicht für personenbezogenen Daten verwendet werden, wenn keine konkrete Verabeitungserklärung vorliegt.
Für die BBS Bersenbrück liegen solche Erklärungen vor für: BBS Verwaltung, virtuelles Klassenbuch, moodle, IServ, NBC und TaskCards.
Fragen beantwortet der Datenschutzbeauftragte der BBS Bersenbrück Michael Moorkamp. Hintergrundinformationen zum Datenschutz an Schulen gibt das MK.
Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB)
Mit RdErl. d. MK v. 1.12.2023 hat der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage und Klärung der Beschulung von Schülern mit Migrationsgeschichte geschaffen.
Punkt 2 des Erlasses führt aus:
"An allen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen findet die durchgängige Sprachbildung im Rahmen des Fachunterrichts und des Unterrichts im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich statt. Die Sprachbildung wird als Aufgabe von allen Lehrkräften in allen Unterrichtsfächern, Lernfeldern und Lernbereichen und somit als Querschnittsaufgabe von Schule verstanden; damit ist jeder Unterricht immer auch Sprachunterricht.
Durchgängige Sprachbildung gelingt nur, wenn in allen Fächern und Lernbereichen der sprachliche und fachliche Bedarf der Schülerinnen und Schüler erkannt wird und entsprechende Unterrichtsmaterialien und Unterstützungsangebote bereitgestellt werden.
Jede Lehrkraft ist sprachliches Vorbild und nimmt eine zentrale Rolle bei der Vermittlung bildungs- und berufssprachlicher Kompetenzen ein. Sie achtet sowohl bei der Unterrichtsplanung als auch bei der Unterrichtsdurchführung auf einen situativ angemessenen fachlich ausdifferenzierten Sprachgebrauch in Wort und Schrift. "
Kostenübernahme für Dolmetscher
Information des Landkreises Osnabrück:
In letzter Zeit sind vermehrt Rechnungen für Kosten dolmetschender Personen für Elterngesprächen im Landkreis eingegangen. Aus diesem Grund informiert der Landkreis über die geltenden Regelungen. Bei der Kostenübernahme für solche Leistungen bei Elterngesprächen ist zwischen Gebärdendolmetschenden und Fremdsprachendolmetschenden zu unterscheiden.
Gebärdendolmetschende:
Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für eine dolmetschende Person, soweit dies u.a. zur Wahrnehmung ihrer Interessen als Erziehungsberechtigte in Schulen erforderlich ist. Insofern müssen die entsprechenden Kosten aus dem Schulbudget übernommen werden.
Fremdsprachendolmetschende:
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenübernahme für Übersetzungsleistungen bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigten (z. B. Elternsprechtage, Elterngespräche etc.) besteht nicht. Erziehungsberechtigte müssen sich in eigener Zuständigkeit um eine dolmetschende Person kümmern.
Sind dagegen Erziehungsberechtigte anzuhören / ergänzende Feststellungen zu treffen (z. B. bei Schulanmeldungen, Erfüllung der Schulpflicht, Ordnungsmaßnahmen, Überweisung an eine andere Schule) und hierfür dolmetschende Personen hinzuzuziehen, müssen die Kosten aus dem Schulbudget getragen werden.
Google-Translator:
Die Erfahrung zeigt, dass viele Situationen schon über Übersetzungsprogramme gelöst werden können.
Renovierung von Fußböden
Der Landkreis plant jahresweise Baumaßnahmen. Wenn Sie als Raumverantwortliche meinen, dass der Fußboden zu renovieren sei, melden Sie dies bei Herrn Sperber.
Einsatz im Rahmen Region des Lernens
Die durch die Leitstelle Region des Lernens organisierten Unterrichtskooperationen und Berufsorientierungsmaßnahmen sind ein wichtiges Standbein der BBS Bersenbrück. Als solche sind sie dienstrechtlich "normalen" Unterrichtsverpflichtungen gleichgestellt.
Zeugnisnoten über das virtuelle Klassenbuch erfassen
Im Rahmen des Schulmottos "Prozessoptimierung" wurde wiederholt darum gebeten eine Möglichkeit zu schaffen, die Zeugnisnoten von zu Hause einzugeben. Diesem Wunsch kann nun mit der folgenden Beschreibung "Zeugnisnoten über das virtuelle Klassenbuch eingeben" entsprochen werden.
Diese Prozessbeschreibung richtet sich an alle Lehrkräfte, die bislang das Notentool im virtuellen Klassenbuch noch nicht nutzen und die Zeugnisnoten von zu Hause eintragen wollen. Alle Lehrkräfte, die das Notentool im virtuellen Klassenbuch schon länger nutzen und die verschiedenen Leistungsnachweise der SuS (Klausuren, mündl. Leistungen, etc.) hier erfassen, kennen bereits die Möglichkeit des Imports der errechneten Endnoten im Zeugnisprogramm.
Selbstverständlich können die Noten auch weiterhin in den Lehrkräftestützpunkten und im Pädagogischen Forum direkt in das Zeugnisprogramm BBS Verwaltung eingegeben werden.
Es hat sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, wenn Lehrkräfte, die das Notentool des virtuellen Klassenbuchs eingesetzt haben, den Import dieser Noten in das Zeugnisprogramm (s. Seite 10 der Beschreibung) mit den Klassenlehrkräften abstimmen, da die Zeugnisschreibung weiterhin zu den Kernaufgaben der Klassenlehrkräfte gehört.
Für Rückfragen steht Herr Kohnen zur Verfügung.
Fehlermeldungen / Probleme mit den I3-Touch-Displays
Leider tauchen doch noch Probleme oder Schwierigkeiten auf bei der Bildschirmübertragung vom Lehrer-PC oder dem persönlichen Endgerät auf die I3-Touch-Displays. Diese Probleme (Verbindung bricht ab, Bildschirm "friert ein", App i3-allsync muss wieder gestartet werden, ...) sollen auch weiterhin im EDV-Meldesystem dokumentiert werden um sie ggf. an den Hersteller weitergeben zu können. Es wird zusätzlich um eine kurze Fehlerbeschreibung per email an puls@bbs-bsb.de gebeten.
Erleichterter Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte
Ab Februar 2024 können Beamtinnen und Beamte einmalig zwischen der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung und der pauschalen Beihilfe wählen: "Mit der pauschalen Beihilfe wird vom Dienstherrn ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung, nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt."
Mehr Infos können hier nachgelesen oder beim Personalrat erfragt werden.