Rundschreiben:2023-04

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Aufgrund eines Schreibens des Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen empfiehlt das Kultusministerium einen datensparsamen Einsatz von Cloudlösungen, bei dem auf schutzwürdige Daten mit höheren Schutzstufen verzichtet wird. Die Aufforderung wird so von der Schulleitung geteilt. Cloudbasierte Lösungen, egal von welchem Anbieter, sollten nicht für personenbezopgenen Daten verwendet werden, wenn keine konkrete Verabeitungserklärung vorliegt. Für die BBS Bersenbrück liegen solche Erklärungen vor für: BBS Verwaltung, virtuelles Klassenbuch, moodle, IServ, NBC und TaskCards. Fragen beantwortet der Datenschutzbeauftragte der BBS Bersenbrück Michael Moorkamp.