Rundschreiben:2023-03
Bitte bestätigen Sie den Empfang des Rundschreibens bis zum 22.9.2023 am Brett im Kopierraum.
Mehr- und Minderstundenabrechnung
Jedes Schuljahr werden von den Abteilungsleitungen der BBS Bersenbrück die angefallenen Mehr- und Minderstunden gewissenhaft erfasst. Es können sich trotzdem Fehler einschleichen. Daher haben Sie die Möglichkeit die Stundenabrechnung am Ende des Schuljahres zu überprüfen.
Mit der Unterschrift für dieses Rundschreiben im Kopierraum bestätigen Sie die Richtigkeit der Abrechnung der Mehr- und Minderstunden des abgelaufenen Schuljahres.
Wenn es noch Unklarheiten gibt, sollten die Fragen im Einzelfall mit der Abteilungsleitung geklärt werden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Mehr- und Minderstunden laut Arbeitszeitverordnung bestimmte Stunden nicht über- und unterschreiten sollten. Insbesondere für die Mehrstunden empfehlen wir bei Teilzeitkräften die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit und bei Vollzeitlehrkräften die Einrichtung eines freiwilligen Arbeitszeitkontos oder die Anordnung von Mehrarbeit. Insbesondere das freiwillige Arbeitszeitkonto ist allerdings an Formvorschriften gebunden, die Beantragung muss mindestens ein halbes Jahr vor dem Anfall der Stunden liegen.
Sicherheitsüberprüfungen
Mit Schreiben vom 7. September 2023 informierte uns der Landkreis Osnabrück als Schulträger über einige Aspekte der Arbeitssicherheit. Um einen sicheren und reibungslosen Betrieb in den Schulen sicherzustellen, sind regelmäßige Überprüfungen von Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln nötig. Zur Unterstützung plant/bzw. hat der Landkreis Rahmenverträge abgeschlossen. Zuletzt wurden daher der Rahmenvertrag für die ortsveränderlichen Betriebsmittel und die Defibrillatoren abgeschlossen.
Grundsätzlich gilt, dass neben den meistens jährlichen Sicherheitsüberprüfungen regelmäßig die Funktion von Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmittel durch die Schule überprüft werden müssen. Sofern bei der Sichtprüfung ein Schaden auffällt, ist eine entsprechende Reparatur zu beauftragen. An der BBS Bersenbrück wird dafür das Meldesystem (IServ-Meldesystem-Gebäudemanagement) genutzt und die Sicherheitsrelevanz bei der Meldung gekennzeichnet. Herr Sperber bespricht wöchentlich mit den Hausmeistern und dem Landkreis die Reparaturbedarfe.
Da der Landkreis davon ausgeht, dass Sie als KollegInnen am besten wissen, welche Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln vorhanden sind, hat der Landkreis die Aufgabe für die Vergabe der Sicherheitsüberprüfungen in die Zuständigkeit der Schulen gelegt. Die Kosten für die Überprüfungen sind im Schulbudget mit inbegriffen. Wenn Sie von Geräten und Anlagen mit Prüffristen und Erfordernissen im Sinne des Schreibens wissen, wenden Sie sich an Herrn Sperber.
Die Prüfpflichten vieler Geräte sind übersichtlich auf einer Seite des MK zusammengestellt. Im Rahmen der Raumverantwortlichkeit ist jede Lehrkraft für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang Ihre eigene Raumverantwortlichkeit und melden gern Veränderungen an die Abteilungsleitung.
Krankmeldung der Lehrkräfte über das virtuelle Klassenbuch
Nach der ersten Probephase hat sich herausgestellt, dass das Verfahren der Krankmeldung über das virtuelle Klassenbuch eine Verwaltungsvereinfachung darstellt. Daher ist es nun schulweit möglich, sich über diesen Weg krankzumelden. Eine telefonische Abmeldung ist in dem Fall entbehrlich. Die Formulierung von Hinweisen für z.B. Vertretungsunterricht hat sich als sehr sinnvoll herausgestellt.
Alte Videokonferenzräume in IServ
Es gibt eine Menge alte Videokonferenzräume, die nicht mehr benötigt werden. Das Löschen ist leider nicht zentral, sondern nur über den Ersteller möglich. Bitte löschen sie daher großzügig alte Videokonferenzräume.
Klebestreifenreste
Im Rahmen der Glasreinigungsarbeiten entstehen dem Landkreis Osnabrück immense Mehrkosten durch die Entfernung von Klebestreifenresten an Fenstern. Diese müssen bei Durchführung der Fensterreinigung einzeln entfernt werden, was einen hohen zeitlichen Mehraufwand bei den beauftragten Unternehmen verursacht. Dieser Mehraufwand ist nicht im Reinigungsauftrag des Landkreises enthalten und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Um an diese Thematik zu erinnern wurde Ende des letzten Jahres das anliegende Schreiben des Gebäudemanagements an alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Osnabrück versandt. Trotz dieses schriftlichen Hinweises ist bei Durchführung der Fensterreinigung im Jahr 2023 aufgefallen, dass an diversen Fenstern Klebestreifenreste verblieben sind. Die durch die Entfernung zusätzlich entstandenen Kosten variieren je Schule und liegen zwischen mehreren hundert bis teilweile über tausend Euro.
Der Landkreis Osnabrück bittet nochmals, rückstandslos entfernbare Klebestreifen zu verwenden oder alternativ dafür Sorge zu tragen, dass bei einer anstehenden Fensterreinigung alle Klebestreifen(-reste) entfernt werden. Sie weisen die Schulen auch darauf hin, dass bei Verstößen die Mehrkosten aus dem jeweiligen Schulbudget entnommen werden.
Daher kontrollieren die zuständigen Raumverantwortlichen bitte einmalig, ob an Fenstern und Türen noch Klebestreifen vorhanden sind und entfernen diese ggf.
Zukünftig ist nach einer pädagogischen Aktion jede Lehrkraft/jedes Team nach der Durchführung für das Beseitigen von Plakaten und Klebestreifen verantwortlich. Es gibt gerade in Fluren und Eingangsbereichen immer wieder Plakate mit einer erstaunlich langen Lebensdauer.
Schüler-Online wird Schulbewerbung
Ab dem nächsten Anmeldezyklus wird die neue Variante von Schüler-Online verwendet, die nun Schulbewerbung genannt wird. Bildungsgangleitungen, die schon in Schüler-Online eingetragen waren, haben dazu eine Mail erhalten. Zu dem Anmeldeprozess und dem Einschulungsprozedere wird es Abstimmungsgespräche mit den abgebenden Schulen, der JBA , dem RLSB und der BBS geben. Wenden Sie sich bei Anregungen an die Region des Lernens.