Rundschreiben:2022-01

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Identifikation von Schülerinnen und Schülern mit Beratungsbedarf

§ 31a SGB III in Verbindung mit § 31 Abs. 4 NSchG ist die gesetzliche Grundlage der engeren Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Berufsberatung. Zielsetzung ist es, Beratungsbedarfe noch systematischer zu erkennen. Dabei stehen Schülerinnen und Schüler, deren Anschluss noch nicht sicher ist, vorrangig im Beratungsfokus. Aber auch Schülerinnen und Schüler mit Anschlussperspektive haben in Einzelfällen noch Beratungsbedarf. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch das Schaffen des Sicherheitsnetzes der Beratung erfasst werden.

An den BBS wird entsprechend dieser Rechtsgrundlage folgendes Verfahren umgesetzt:

  • Die Klassenlehrkräfte aller Klassen identifizieren zu zwei Zeitpunkten (Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse und ca. sechs Wochen vor Ende der Schulzeit (dies Schuljahr spätestens 10.6.2022) Schülerinnen und Schüler die entweder nach dem Schulende ohne Anschlussperspektive sind oder die Ausbildung ohne Perspektive abbrechen wollen.
  • Die Namen und E-Mail-Adressen werden mit der Klassenbezeichnung an jugendberufsagentur@bbs-bsb.de gesendet. Eine Fehlanzeige ist nötig. Dazu wird eine vorbereitete Tabelle verwendet. Diese ist in IServ unter
  • Die Mitglieder der JBA nehmen Kontakt zu den identifizierten Schülerinnen und Schülern auf.

Das Verfahren ist für alle Schulen ist in einem Schaubild dargestellt, die rechtlichen Hintergründe und Zielsetzungen sind in einer Handreichung erfasst.

Aktion gegen den Pflegenotstand

Der aktuelle Pflegenotstand schlägt sich auch in den Anmeldezahlen der Schule nieder. Aus diesem Grund soll, wenn möglich eine Vermittlungsaktion unversorgter Jugendlicher gestartet werden. Da bis zum 10.6.2022 die Situation in den Klassen abgefragt wird (s.o.), soll auch die Bereitschaft abgefragt werden, welche Schülerinnen und Schüler eventuell eine Ausbildung in der Pflege aufnehmen würden. Schon im ersten Ausbildungsjahr werden 1.141 € gezahlt. Die an der Pflege Interessierten werden in der vorbereiteten Excel-Tabelle gekennzeichnet.

Schüler*innenumfrage

Die Schülerumfrage findet 2022 wieder online (www.geodip.de/su2022) statt. Letzter Umfragetag ist der 15. Juni 2022. Verantwortlich für die rechtzeitige Durchführung sind die jeweiligen Klassenlehrkräfte. Die Teilnahme ist verpflichtend, da die Ergebnisse Teil der Zielvereinbarungsprozesse sein können. Ansprechpartner ist Herr Ricken.

Lehrkräfteumfrage

Die Lehrkräfteumfrage findet bis zum 1.7.2022 statt.


Zeugnisschreibung

Zum letzten Termin gibt es folgende Änderungen:

  • Die Lehrkräfte sehen nur noch die Klassen, in denen sie eingesetzt sind.
  • Die Klassenlehrkraft schließt die Eingabe ab. Danach sind erneute Eingaben nur noch möglich, wenn das Zeugnisteam die Listen freigibt.

Detaillierte Informationen sind den BBS-Wiki-Seiten über die Zeugnisschreibung zu entnehmen.

Instagram

Da die Tageszeitung zunehmend an Bedeutung verliert hat der Schulvorstand der BBS Bersenbrück schon 2018 beschlossen, einen Instagram-Auftritt zu gestalten. Nach der Projektphase tritt dieser Account nun in den Regelbetrieb. Das Instagram-Team hat folgendes Vorgehen für die Veröffentlichung eines Post auf Instagram erarbeitet:

1. Absprache mit dem Team

Melde dich bei uns, wenn dir Ideen/Ereignisse/Geschichten/Aktionen einfallen, die interessant sind. Teile uns am besten direkt einen Zeitpunkt/-raum mit.

2. Fotos machen/ vom Team machen lassen

Visuelle Elemente bilden das Hauptelement von Instagrambeiträgen und Storys. Es ist daher unbedingt notwendig, dass wir Bilder bekommen. Wenn du die Fotos selbst machen möchtest achte darauf, dass diese möglichst lebendig sind und keine Schatten oder Überlichtungen aufweisen. Achte zudem auf den Hintergrund. Eine professionelle Kamera ist nicht notwendig, die Qualität von Fotos mit dem Smartphone reicht aus.

Wenn du dir unsicher bist, sprich uns einfach an, dann machen wir die Fotos.

3. Einwilligungserklärung für die Verwendung der Fotos von allen Abgebildeten einholen

Bei Schülern reicht das Unterschriftenformular („8 Unterschriften“) von Beginn des Schuljahres aus.

Bei externen Besuchern muss die Einwilligungserklärung von jedem, der sich auf den Fotos befindet, vorliegen.

4. Infos zur Aktion persönlich oder per Mail an medienteam@bbs-bsb.de

Natürlich reicht das Bild alleine nicht aus. Wir benötigen zusätzlich Informationen über das, was gepostet werden soll.

Wann ist was mit wem wo und warum passiert und welche Folgen hat das gegebenenfalls?

5. Gespannt warten

Das Verfahren ist auch im BBS-Wiki unter dem Stichwort Instagram zu finden.