Rundschreiben:2022-01

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Identifikation von Schülerinnen und Schülern mit Beratungsbedarf

§ 31a SGB III in Verbindung mit § 31 Abs. 4 NSchG ist die gesetzliche Grundlage der engeren Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Berufsberatung. Zielsetzung ist es, Beratungsbedarfe noch systematischer zu erkennen. Dabei stehen Schülerinnen und Schüler, deren Anschluss noch nicht sicher ist, vorrangig im Beratungsfokus. Aber auch Schülerinnen und Schüler mit Anschlussperspektive haben in Einzelfällen noch Beratungsbedarf. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch das Schaffen des Sicherheitsnetzes der Beratung erfasst werden.

An den BBS wird entsprechend dieser Rechtsgrundlage folgendes Verfahren umgesetzt:

  • Die Klassenlehrkräfte aller Klassen identifizieren zu zwei Zeitpunkten (Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse und ca. sechs Wochen vor Ende der Schulzeit (dies Schuljahr spätestens 8.6.2022) Schülerinnen und Schüler die entweder nach dem Schulende ohne Anschlussperspektive sind oder die Ausbildung ohne Perspektive abbrechen wollen.
  • Die Namen und E-Mail-Adressen werden mit der Klassenbezeichnung an jugendberufsagentur@bbs-bsb.de gesendet. Eine Fehlanzeige ist nötig.
  • Die Mitglieder der JBA nehmen Kontakt zu den identifizierten Schülerinnen und Schülern auf.

Das Verfahren ist für alle Schulen ist in einem Schaubild dargestellt, die rechtlichen Hintergründe und Zielsetzungen sind in einer Handreichung erfasst.

Aktion gegen den Pflegenotstand

Der aktuelle Pflegenotstand schlägt sich auch in den Anmeldezahlen der Schule nieder. Aus diesem Grund soll, wenn möglich eine Vermittlungsaktion unversorgter Jugendlicher gestartet werden. Da bis zum 8.6.2022 die Situation in den Klassen abgefragt wird, soll auch die Bereitschaft abgefragt werden, welche Schülerinnen und Schüler eventuell eine Ausbildung in der Pflege aufnehmen würden. Schon im ersten Ausbildungsjahr werden 1.141 € gezahlt. Die an der Pflege Interessierten sollen in der E-Mail an die Jugendberufsagentur gekennzeichnet werden.

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Lehrkräfteumfrage


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