Verwaltung:Quereinstieg

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Quereinstieg
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OE Verantwortung
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Verantwortlich
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einstieg in den höheren Dienst (A13) an einer BBS auch ohne ein einschlägiges Lehramtsstudium möglich. Dieses Verfahren wird Quereinstieg genannt.

Eine Übersicht über die Möglichkeiten bietet eine Seite des Kultusministeriums.

Die rechtliche Basis des Quereinsteigs bietet § 8 NLVO-Bildung

Voraussetzungen

  1. Mastergrad in zwei Fächern, nachgewiesen durch Creditpoints, Ansprechpartner im RLSB: Frau Siepelmeyer -242
  2. Vier Jahre einschlägige Tätigkeit Eine Einstellung als Angestellte auf Stelle geht schon vor den nachgewiesenen vier Jahren. Für die Verbeamtung ist der Nachweis dann über die Tätigkeit als Lehrkraft möglich. Ansprechpartner Herr Kowalinski -474

Qualifizierung

Es gibt zwei Möglichkeitnd der Ausbildung:

Referendariat als Quereinsteiger (Regel z.B. in Agrarwirtschaft, dort gitb es kein Lehramtsstudium)

berufsbegleitende Qualifizierung (Schule muss schon eine Stelle habben, die Lehrkraft arbeitet dann mit vollem Vertrag, sinnvoll bei älteren Quereinsteigern mit Familie)