schulleitung:Gesprächsleitfaden/Fürsorgegespräch
Anlass Das Fürsorgegespräch ist ein Gespräch bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz, die zu Störungen im Arbeitsablauf und -umfeld führen können. Im Gespräch wird allein die Fürsorge zum Ausdruck gebracht und soziale Unterstützung angeboten. Es hat keinen disziplinierenden Charakter. Ziel Das Fürsorgegespräch ist Teil gesundheitsorientierter Führung und soll der Verfestigung einer negativen Situation vorbeugen. Ziel ist es, der betroffenen Person frühzeitig zu signalisieren, dass DV-Sucht 13 sie Unterstützung vonseiten des Arbeitgebers bzw. von Ihnen als Führungskraft erwarten kann, wenn sie dies wünscht. Beteiligte: Betroffene Person, die unmittelbare Vorgesetzte oder der unmittelbare Vorgesetzte sowie der Personalrat. Die betroffene Person kann die Teilnahme des Personalrats ablehnen. Ablauf: Haben Sie als unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter den Eindruck, dass eine Landesbedienstete oder ein Landesbediensteter persönliche, gesundheitliche oder soziale Probleme hat, die am Arbeitsplatz sichtbar werden und bei Fortsetzung des Verhaltens die Vernachlässigung arbeitsvertraglicher oder dienstrechtlicher Pflichten erwarten lassen, führen Sie mit der betroffenen Person ein vertrauliches Gespräch. Die Vertraulichkeit ist für dieses Gespräch unabdingbar. Im Gespräch bringen Sie ausschließlich die Fürsorge zum Ausdruck und bieten Unterstützung und Hilfe an. Inhalt des Gesprächs: - Sprechen Sie Ihren persönlichen Eindruck an, dass die betroffene Person Probleme hat, die auch am Arbeitsplatz sichtbar werden. - Benennen Sie die wahrgenommenen Auffälligkeiten oder Veränderungen konkret. - Fragen Sie danach, ob die betroffene Person Unterstützung wünscht und wenn ja, in welcher Form. Bitten Sie sie auch, selber Lösungsvorschläge zu entwickeln und vorzutragen. - Weisen Sie auf die internen Beratungs- und Hilfeangebote des AuG-Bereiches hin (z.B. Beauftragte für Suchtfragen, Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, …).