Schulpflicht

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Grundsatz


Sprache und Integration

In diese Sprach- und Integrationsklasse der Berufseinstiegsschule werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sek I Bereich aufgenommen. Grundsätzlich handelt es sich um einen einjährigen Bildungsgang, der je nach Bedarf unabhängig vom Schuljahresrhythmus eingerichtet werden kann.