Rundschreiben:2022-01

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Version vom 1. Juni 2022, 09:31 Uhr von Kohne (Diskussion | Beiträge)
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Identifikation von Schülerinnen und Schülern mit Beratungsbedarf

§ 31a SGB III in Verbindung mit § 31 Abs. 4 NSchG ist die gesetzliche Grundlage der engeren Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Berufsberatung. Zielsetzung ist es, Beratungsbedarfe noch systematischer zu erkennen. Dabei stehen Schülerinnen und Schüler, deren Anschluss noch nicht sicher ist, vorrangig im Beratungsfokus. Aber auch Schülerinnen und Schüler mit Anschlussperspektive haben in Einzelfällen noch Beratungsbedarf. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch das Schaffen des Sicherheitsnetzes der Beratung erfasst werden.

An der BBS wird entsprechend dieser Rechtsgrundlage folgendes Verfahren umgesetzt:

  • Die Klassenlehrkräfte aller Klassen identifizieren zu zwei Zeitpunkten (Halbjahreszeugnis der Abschlussklasse und ca. sechs Wochen vor Ende der Schulzeit (dies Schuljahr spätestens 15.06.2022) Schülerinnen und Schüler die entweder nach dem Schulende ohne Anschlussperspektive sind oder die Ausbildung ohne Perspektive abbrechen wollen.
  • Die Namen und E-Mail-Adressen werden mit der Klassenbezeichnung an jugendberufsagentur@bbs-bsb.de gesendet. Eine Fehlanzeige ist nötig. Dazu wird eine vorbereitete Tabelle verwendet. Diese ist in IServ unter Groups Lehrer _Beratungsbedarf-2022 abrufbar.
  • Die Mitglieder der JBA nehmen Kontakt zu den identifizierten Schülerinnen und Schülern auf.

Das Verfahren ist für alle Schulen in einem Schaubild dargestellt, die rechtlichen Hintergründe und Zielsetzungen sind in einer Handreichung erfasst.

Aktion gegen den Pflegenotstand

Der aktuelle Pflegenotstand schlägt sich auch in den Anmeldezahlen der Schule nieder. Aus diesem Grund soll, wenn möglich eine Vermittlungsaktion unversorgter Jugendlicher gestartet werden. Da bis zum 15.06.2022 die Situation in den Klassen abgefragt wird (s.o.), soll auch die Bereitschaft abgefragt werden, welche Schülerinnen und Schüler eventuell eine Ausbildung in der Pflege aufnehmen würden. Schon im ersten Ausbildungsjahr werden 1.141 € gezahlt. Die an der Pflege Interessierten werden in der vorbereiteten Excel-Tabelle gekennzeichnet.

Schüler- und Schülerinnenumfrage

Die Schülerumfrage findet 2022 wieder online (www.geodip.de/su2022) statt. Letzter Umfragetag ist der 15. Juni 2022. Verantwortlich für die rechtzeitige Durchführung sind die jeweiligen Klassenlehrkräfte. Die Teilnahme ist verpflichtend, da die Ergebnisse Teil der Zielvereinbarungsprozesse sein können. Ansprechpartner ist Herr Ricken.

Lehrkräfteumfrage

Die Lehrkräfteumfrage findet vom 08.06.2022 bis zum 01.07.2022 statt. Bitte holen Sie sich ein Passwort in der Verwaltung ab und nehmen dann an der Befragung ganz bequem von zu Hause aus teil. Dazu rufen Sie folgende Seite auf:

https://www.geodip.de/lehrkraft/.

Eine Anleitung findet sich in IServ.

Zeugnisschreibung

Zum letzten Termin gibt es folgende Änderungen:

  • Die Lehrkräfte sehen nur noch die Klassen, in denen sie eingesetzt sind.
  • Die Klassenlehrkraft schließt die Eingabe ab. Danach sind erneute Eingaben nur noch möglich, wenn das Zeugnisteam die Listen freigibt.

Detaillierte Informationen sind den BBS-Wiki-Seiten über die Zeugnisschreibung zu entnehmen.

Instagram

Da die Tageszeitung zunehmend an Bedeutung verliert hat der Schulvorstand der BBS Bersenbrück schon 2018 beschlossen, einen Instagram-Auftritt zu gestalten. Nach der Projektphase tritt dieser Account nun in den Regelbetrieb. Das Instagram-Team hat folgendes Vorgehen für die Veröffentlichung eines Post auf Instagram erarbeitet:

Absprache mit dem Instagram-Team

Fotos machen/ vom Team machen lassen

Einwilligungserklärung für die Verwendung der Fotos von allen Abgebildeten einholen

Infos zur Aktion persönlich oder per Mail an medienteam@bbs-bsb.de


Das Verfahren ist auch im BBS-Wiki unter dem Stichwort Instagram zu finden.