Verwaltung:Spenden
Spenden | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Spenden |
Wenn die BBS Bersenbrück Spenden oder Zuwendungen entgegennehmen möchte, ist dies unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Es muss zwischen Spenden den Landeshaushalt betreffend und Spenden den Kreishaushalt betreffend unterschieden werden. In der Regel betreffen Spenden den Kreishaushalt.
Landeshaushalt
Relevant sind hier zunächst der Runderlass des Nds. Kultusministeriums über "Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Informationen, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen" vom 01.12.2012 (SVBl. S. 589)
Runderlass von 2012 soweit sie den Landeshaushalt betreffen.
Kreishaushalt
Geht es um Angelegenheiten des Schulträgerbudgets ist hier die DA 4 - Finanzen des Landkreises Osnabrück zu beachten. Danach sind alle Zuwendungen/Spenden von über 100 € vorab vom Kreistag genehmigen zu lassen. Das Verfahren wurde in einem Schreiben des Landkreises von 2010 beschrieben.
Dazu ist eine Anmeldung per Mail über den FD 4 - Schulen, Frau Aupke, notwendig, in der der genaue Gegenstand, der Wert und die spendende Firma (oder der Förderverein der Schule) benannt wird und die begründenden Unterlagen als PDF angehängt werden.
Beispiele sind im Ordner 08-011 "Spenden" im Büro des Verwaltungsleiters zu finden, sowie unter Personaldaten - Menke - Spenden.
Die Spendenbescheinigungen werden direkt vom FD 4 an die Unternehmen ausgestellt.
Erst mit der Annahme durch den Kreis geht das Eigentum in das Schulbudget über. Dies kann zu Versicherungsproblemen führen.