Verwaltung:Reisekosten

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Reisekosten
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten


Voraussetzung für die Abrechnung von Reisekosten:

a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder

b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung

und c) Es liegt ein Reisekostenantrag vor

Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)

Verfahren

Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.

Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit

Die Verwaltungsleitung prüft die rechnerische und sachliche Richtigkeit

Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht

Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.