Verwaltung:Stellenausgleichsverfahren

Aus Semantic MediaWik
Stellenausgleichsverfahren
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Stellenausgleich


Das Stellenausgleichsverfahren (STAV) stellt die Basis der Personalbewirtschaftung dar. Das Verfahren wird zweimal jährlich zu vorher festgelegten Stichtagen (i.d.R. August/ September u. Februar) durchgeführt. Als Grundlage für das Verfahren dienen die Daten aus PMV und BBS-Planung. Ziel ist die gleichmäßige Versorgung aller öffentlichen BBS mit Lehrkräften.

Verfahren

Das Stellenausgleichsverfahren wird unter anderem auf Grundlage der mit den Statistiken zu den Stichtagen 15.11. der letzten drei Jahre gemeldeten Daten berechnet.

Berücksichtigt werden die Budget-Soll-Stunden (LSSB) für Theorie- und Fachpraxisunterricht, die Anrechnungen gemäß Anlage 2, Freistellungen und Abordnungen, die aus dem berufsbildenden Bereich gemeldeten Stunden für die Kooperation und Zusammenarbeit sowie die für das aktuelle Jahr gemeldeten Stunden für die Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos (AZKO). Außerdem werden alle Personalveränderungen (Teilzeit, Elternzeit, Ruhestand etc.), die am Termin (Stichtag!) der Erhebung in PMV gebucht sind, beim STAV berücksichtigt.

Im Ergebnis werden den Schulen per Erlass Einstellungsermächtigungen (EE) zugewiesen. Diese sind vorranging für die Ausschreibung von Stellen (Neueinstellungen) zu nutzen. Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind: Rückkehr aus Elternzeit, Teilzeiterhöhungen, Versetzungen innerhalb Niedersachsens und Ländertausch.

Erlasse

2021-II

2022-I

2022-II

2023-I

2023-II

2024-I

2024-II

2025-I

Anlage I

2021-II

2022-I

2022-II

2023-I

2023-II

2024-I

2024-II

2025-I

Anlage II

2021-II

2022-I

2022-II

2023-I

2023-II

2024-I

2024-II

2025-I