Rundschreiben:2023-03

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Sicherheitsüberprüfungen

Mit Schreiben vom 7. September 2023 informierte uns der Landkreis Osnabrück als Schulträger über einige Aspekte der Arbeitssicherheit. Um einen sicheren und reibungslosen Betrieb in den Schulen sicherzustellen, sind regelmäßige Überprüfungen von Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln nötig. Zur Unterstützung plant/bzw. hat der Landkreis Rahmenverträge abgeschlossen. Zuletzt wurden daher der Rahmenvertrag für die ortsveränderlichen Betriebsmittel und die Defibrillatoren abgeschlossen.

Grundsätzlich gilt, dass neben den meistens jährlichen Sicherheitsüberprüfungen regelmäßig die Funktion von Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmittel durch die Schule überprüft werden müssen. Sofern bei der Sichtprüfung ein Schaden auffällt, ist eine entsprechende Reparatur zu beauftragen. An der BBS Bersenbrück wird dafür das Meldesystem (IServ-Meldesystem-Gebäudemanagement) genutzt und die Sicherheitsrelevanz bei der Meldung gekennzeichnet. Herr Sperber bespricht wöchentlich mit den Hausmeistern und dem Landkreis die Reparaturbedarfe.

Da der Landkreis davon ausgeht, dass Sie als KollegInnen am besten wissen, welche Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln vorhanden sind, hat der Landkreis die Aufgabe für die Vergabe der Sicherheitsüberprüfungen in die Zuständigkeit der Schulen gelegt. Die Kosten für die Überprüfungen sind im Schulbudget mit inbegriffen. Wenn Sie von Geräten und Anlagen mit Prüffristen und Erfordernissen im Sinne des Schreibens wissen, wenden Sie sich an Herrn Sperber.

Die Prüfpflichten vieler Geräte sind über sichtlich auf einer Seite des MK zusammengestellt. Im Rahmen der Raumverantwortlichkeit ist jede Lehrkraft für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang Ihre eigene Raumverantwortlichkeit und melden gern Veränderungen an Herrn Mehlich.

Krankmeldung der Lehrkräfte über das virtuelle Klassenbuch

Nach der ersten Probephase hat sich herausgestellt, dass das Verfahren der Krankmeldung über das virtuelle Klassenbuch eine Verwaltungsvereinfachung darstellt. Daher ist es nun schulweit möglich, sich über diesen Weg krankzumelden. Eine telefonische Abmeldung ist in dem Fall entbehrlich. Die Formulierung von Hinweisen für z.B. Vertretungsunterricht hat sich als sehr sinnvoll herausgestellt.

Alte Videokonferenzräume in IServ

Es gibt eine Menge alte Videokonferenzräume, die nicht mehr benötigt werden. Das Löschen ist leider nicht zentral, sondern nur über den Ersteller möglich. Bitte löschen sie daher großzügig alte Videokonferenzräume.