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Dies ist die Version von 22. April 2021, 06:49 von Thomas Kohne
Teilzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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<br /> | <br />Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die [[Gleichstellungsbeauftragte|Gleichstellungsbeauftragten]]. | ||
Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/05%20Erlasse/2021/Handout_Teilzeit%20und%20Auswirkungen%20von%20TZ%202021_RLSB_OS.pdf Vortrag] der Gleichstellungsbeauftragten. | |||
Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt] für Beamte zur Verfügung. | |||
[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen | |||
Version vom 22. April 2021, 06:49 Uhr
| Teilzeit | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | |
| Information | Information |
| Verantwortlich | Kalvelage |
| Schlagworte | Teilzeit |
Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.
Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
Das NLBV stellt ein Merkblatt für Beamte zur Verfügung.
RdErl. d. MK v. 7.4.2017 :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
