Verwaltung:Rechtsgrundlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Verwaltungsvollzug wird durch Vorgaben des Landes Niedersachsen (Personal), des Landkreises (Budget) und des Bundes festgelegt. | Der '''Verwaltungsvollzug''' wird durch Vorgaben des Landes Niedersachsen (Personal), des Landkreises (Budget) und des Bundes festgelegt. | ||
Jedes Jahr kommen neue Rechtsvorschriften hinzu. Hier werden die wichtigen Rechtsgrundlagen chronologisch sortiert dargestellt.: | Jedes Jahr kommen neue Rechtsvorschriften hinzu. Hier werden die wichtigen Rechtsgrundlagen chronologisch sortiert dargestellt.: |
Version vom 15. April 2021, 07:08 Uhr
Rechtsgrundlagen | |
---|---|
Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Information |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Rechtsvorschriften Verwaltung |
Der Verwaltungsvollzug wird durch Vorgaben des Landes Niedersachsen (Personal), des Landkreises (Budget) und des Bundes festgelegt.
Jedes Jahr kommen neue Rechtsvorschriften hinzu. Hier werden die wichtigen Rechtsgrundlagen chronologisch sortiert dargestellt.:
2021
April
MK: 12-Stundenkontingent: Erlass und Excel-Vorlage
MK: Dienstrechtliche Befugnisse (Auszug SVBl 4-2021)
MK: Stellenausgleichsverfahren II-2021 (Erlass, Anlage 1, Anlage 2)
März
MK: Hinweise zur Berechnung des Dienstjubiläums und Excel-Vorlage zur Berechnung
2020
MK: Hinweise zur Einstellung von Personal ohne Gesundheitsprüfung und Führungszeugnis