Verwaltung:Rechtsgrundlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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|Schlagworte=Rechtsvorschriften Verwaltung
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Der Verwaltungsvollzug wird durch Vorgaben des Landes Niedersachsen (Personal), des Landkreises (Budget) und des Bundes festgelegt.
Der '''Verwaltungsvollzug''' wird durch Vorgaben des Landes Niedersachsen (Personal), des Landkreises (Budget) und des Bundes festgelegt.


Jedes Jahr kommen neue Rechtsvorschriften hinzu. Hier werden die wichtigen Rechtsgrundlagen chronologisch sortiert dargestellt.:
Jedes Jahr kommen neue Rechtsvorschriften hinzu. Hier werden die wichtigen Rechtsgrundlagen chronologisch sortiert dargestellt.:

Version vom 15. April 2021, 07:08 Uhr

Rechtsgrundlagen
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Information
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Rechtsvorschriften Verwaltung


Der Verwaltungsvollzug wird durch Vorgaben des Landes Niedersachsen (Personal), des Landkreises (Budget) und des Bundes festgelegt.

Jedes Jahr kommen neue Rechtsvorschriften hinzu. Hier werden die wichtigen Rechtsgrundlagen chronologisch sortiert dargestellt.:

2021

April

MK: 12-Stundenkontingent: Erlass und Excel-Vorlage

MK: Dienstrechtliche Befugnisse (Auszug SVBl 4-2021)

MK: Stellenausgleichsverfahren II-2021 (Erlass, Anlage 1, Anlage 2)

März

MK: Hinweise zur Berechnung des Dienstjubiläums und Excel-Vorlage zur Berechnung

2020

MK: Hinweise zur Einstellung von Personal ohne Gesundheitsprüfung und Führungszeugnis