Verwaltung:Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein. | |||
Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit | |||
Die Verwaltungsleitung prüft die rechnerische und sachliche Richtigkeit | |||
Die | Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht | ||
Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen. | |||
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Version vom 22. März 2021, 09:52 Uhr
Reisekosten | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Reisekosten |
Voraussetzung für die Abrechnung von Reisekosten:
a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder
b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung
und c) Es liegt ein Reisekostenantrag vor
Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)
Verfahren
Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.
Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit
Die Verwaltungsleitung prüft die rechnerische und sachliche Richtigkeit
Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht
Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.