Verwaltung:Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Semantic MediaWik
Kohne (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Kohne (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
|Schlagworte=Reisekosten
|Schlagworte=Reisekosten
}}
}}
'''Voraussetzung''' für die Abrechnung von Reisekosten:
Voraussetzung für die Abrechnung von Reisekosten:


a) Die Lehrkraft hat eine [[Dienstreise]] beantragt oder
a) Die Lehrkraft hat eine [[Dienstreise]] beantragt oder
Zeile 13: Zeile 13:
und c) Es liegt ein [[Reisekosten|Reisekostenantrag]] vor
und c) Es liegt ein [[Reisekosten|Reisekostenantrag]] vor


Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)
== Verfahren ==
Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.
Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit
Die Verwaltungsleitung prüft die rechnerische und sachliche Richtigkeit


Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)
Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht
 
Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.






<br />
<br />

Version vom 22. März 2021, 09:52 Uhr

Reisekosten
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten


Voraussetzung für die Abrechnung von Reisekosten:

a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder

b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung

und c) Es liegt ein Reisekostenantrag vor

Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)

Verfahren

Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.

Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit

Die Verwaltungsleitung prüft die rechnerische und sachliche Richtigkeit

Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht

Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.