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Eine Ausschulung kann aus drei Gründen erfolgen: als Freiwillige Abmeldung von Schüler*nnen, die nicht mehr schulpflichtig sind
{{BBS Info Allgemein||||}}Eine Ausschulung/Abmeldung kann aus drei Gründen erfolgen:  
 
Freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen
 
Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule
 
Ausschulen nach § 61a NSchG
 


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Version vom 9. März 2021, 17:33 Uhr

Ausschulung
Organisation
OE Verantwortung
Information
Verantwortlich
Schlagworte

Eine Ausschulung/Abmeldung kann aus drei Gründen erfolgen:

Freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen

Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule

Ausschulen nach § 61a NSchG