Verwaltung:Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen
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b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung | b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung | ||
c) Es liegt ein [[Reisekosten|Reisekostenantrag]] vor | und c) Es liegt ein [[Reisekosten|Reisekostenantrag]] vor | ||
Version vom 16. Februar 2021, 07:47 Uhr
Reisekosten | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Reisekosten |
Voraussetzung für die Abrechnung von Reisekosten:
a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder
b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung
und c) Es liegt ein Reisekostenantrag vor
Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)