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Dies ist die Version von 22. Oktober 2024, 06:59 von Martina Kalvelage
Gleichstellungsbeauftragte: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/gender-pension-gap-2023-frauen-erhalten-durchschnittlich-27-1-prozent-weniger-alterseinkunfte-als-manner-231592.html Gender Pension Gap] | |||
* Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit | |||
* Bei Familienzuschlagsberechtigung: Sonderzahlung Monat Dezember 2024<br /> | |||
Version vom 22. Oktober 2024, 06:59 Uhr
| Gleichstellungsbeauftragte | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | |
| Information | Fachgruppe |
| Verantwortlich | Kalvelage |
| Schlagworte | Gleichstellung |
Die Gleichstellungsbeauftragten der BBS Bersenbrück sind Frau Martina Kalvelage und Frau Sandra Langer. Eine Gleichstellungsbeauftragte nimmt regelmäßig an den Dienstagsrunde der Schule teil.
Gleichstellungsbeauftragte der RLSB werden auf den Informationsseiten der Behördeausgewiesen.
Die Gleichstellungsbeauftragten pflegen Informationsseiten, die die Belange der Gleichberechtigung betreffen. Hierzu gehören z.B.:
Weitere Infos der Gleichstellungsbeauftragten:
- Gender Pension Gap
- Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Bei Familienzuschlagsberechtigung: Sonderzahlung Monat Dezember 2024
