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== Sprachsensibler Unterricht ==
== Sprachsensibler Unterricht ==
Mit dem Erlass Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB) [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2023/20231201_RdErl_Schulische_F_rderung_DaZ-DaB.pdf RdErl. d. MK v. 1.12.2023] werden alle Lehrkräfte in Niedersachsen verpflichtet, dort heißt es:
''"An allen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen findet die durchgängige Sprachbildung im Rahmen des Fachunterrichts und des Unterrichts im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich statt. Die Sprachbildung wird als Aufgabe von allen Lehrkräften in allen Unterrichtsfächern, Lernfeldern und Lernbereichen und somit als Querschnittsaufgabe von Schule verstanden; '''damit ist jeder Unterricht immer auch Sprachunterricht.''' "''
In dem Erlass finden sind einige Links zu unterstützenden Materialien aufgeführt. Einen guten Überblick über das Thema bietet das [https://bildungsportal-niedersachsen.de/sib/deutsch-als-zweit-und-bildungssprache Portal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung].
Eine Fortbildung zum Thema Sprachsensibler Fachunterricht für Lehrkräfte an BBS bietet das NLQ auf der [https://openelec.moodle-nds.de/course/view.php?id=241 ELEC-Plattform].
Wenn Sie weitere Anregungen oder Wünsch zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an den [[Fortbildung|Fortbildungsbeauftragten]].

Version vom 14. Mai 2024, 07:32 Uhr

Hausmeister an den BBS

Herr Freilich ist nun im Ruhestand, und entsprechend haben wir in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück die Organisation des Hausmeisterdienstes an den BBS Bersenbrück angepasst. Ein externes Unternehmen aus Barndorf (LR Outdoors GmbH) übernimmt nun größtenteils die Pflege der Außenanlagen. Einige laufende Arbeiten im Freien bleiben jedoch Aufgabe unseres schuleigenen Hausmeisterteams.

Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden der BBS und den Hausmeistern erfolgt jetzt hauptsächlich auf drei Arten:

  • Meldesystem: Aufgaben und Hinweise sollten weiterhin über das Meldesystem in IServ an die Hausmeister weitergeleitet werden. Herr Borm wird sich vorrangig um die Koordination der Handwerker kümmern.
  • E-Mail mit Arbeitsaufträgen: Wenn Lehrkräfte Mängel oder Verbesserungsbedarf an Gebäuden oder Außenanlagen bemerken, können sie dies per E-Mail an Frau Bornhorst oder Frau Apel melden. Bitte fügen Sie eine möglichst genaue Beschreibung bei, idealerweise mit Foto. Basierend auf dieser E-Mail wird die Verwaltung einen Arbeitsauftrag für das Hausmeisterteam erstellen. Dieser Weg kann auch bei Aufträgen gewählt werden, wenn Räume (z.B. das Pädagogische Forum) für Veranstaltungen umgestellt werden müssen.
  • Regelmäßige Besprechungen: Gespräche zwischen den Hausmeistern, Mitgliedern der EWSL und dem zuständigen Gebäudemanagement des Landkreises finden regelmäßig statt. In dieser Runde werden längerfristige Baumaßnahmen koordiniert. Herr Sperber ist der Ansprechpartner für diese Treffen und sollte auch kontaktiert werden, falls es zu keinen Rückmeldungen auf die oben genannten Kommunikationswege kommt.

Natürlich ist bei Gefahr im Verzug zusätzlich das Gespräch oder Telefonat sinnvoll!

Wir setzen auf Ihre aktive Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Abläufe, um die Gebäudesubstanz zu schützen und das äußere Erscheinungsbild unserer Schule zu verbessern.

Funktionsstellen

An der BBS Bersenbrück, einer typischen Bündelschule, gibt es mehr "funktionsstellenwürdige" Aufgaben als offizielle Funktionsstellen im Stellenplan. Um dieses Ungleichgewicht zu adressieren, werden bestimmte Verantwortlichkeiten, wie die Leitung von Bildungsgängen, mit abteilungsbezogenen Anrechnungsstunden anerkannt. Bei Fachgruppenleitungen oder schulweiten Aufgaben kommen schulbezogene Anrechnungsstunden zum Einsatz.

In den letzten 15 Jahren hat sich an der BBS Bersenbrück ein bewährtes Verfahren zur Beschreibung von Funktionsstellen etabliert. Dieses basiert auf einer gründlichen Analyse der bereits besetzten Stellen und weiterer Faktoren wie Schulentwicklungsprozesse. Die erweiterte Schulleitung entwickelt, oft auf Vorschlag der Schulleitung, einen Entwurf für die Stellenbeschreibung, der sich an den von der BBS festgelegte Kriterien orientiert. Dieser Vorschlag wird dann in Abstimmungsgesprächen mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltungsleitung diskutiert. Nachdem das Benehmen erfolgreich hergestellt ist, wird die Stellenbeschreibung dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zur Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Stelle im Portal des Kultusministeriums (BEST) ausgeschrieben und danach im EWSL-Protokoll unter 'Personelles' bekannt gemacht.

BBS-Wiki als Geschäftsverteilungsplan

"Das niedersächsische Schulrecht ist leider relativ unübersichtlich, da seitens des Kultusministeriums (MK) und der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) nicht nur mit den klassischen Normenarten (Gesetz, Rechtsverordnung) gearbeitet wird, sondern die Konkretisierung und Ausgestaltung der übergeordneten Normen in einer kaum zu übersehenden Vielfalt von Verwaltungsvorschriften erfolgt. Diese werden als Erlasse, Runderlasse, Gemeinsame Runderlasse, Verfügungen, Ergänzende Bestimmungen u.Ä. bezeichnet." Dieses Zitat des Juristen Dr. Florian Schröder in Schulrecht-to-goverdeutlicht die Notwendigkeit einer übersichtlichen Plattform.

Eine solche Plattform stellt das BBS-Wiki dar. Zugleich dient das BBS-Wiki auch als schuleigener Geschäftsverteilungsplan im Sinne üblicher Verwaltungspraxis. Erster Orientierungspunkt für die Aufgaben von Lehrkräften an den BBS Bersenbrück ist die Seite Lehrkraft. In diesem Zusammenhang gilt der Hinweis, dass Lehrkräfte grundsätzlich, auch an ihren unterrichtsfreien Tagen, für Vertretung herangezogen werden können.

Zeugnisschreibung Neuerungen

Update

Mit dem letzten Update in BBS Verwaltung gilt es eine Änderung bei der Eingabe der Zeugnisnoten zu beachten. Nach dem erfolgreichen Einloggen erscheinen drei neue Icons in der Symbolleiste von denen eines zwingend ausgewählt werden muss. Wird keines der Symbole gewählt, bleibt die Klassenliste leer und es können keine Noten eingetragen werden.

Neue Icons in der Symbolleiste
Erstes Halbjahr planen und anzeigen
Zweites Halbjahr planen und anzeigen
Erstes und zweites Halbjahr planen und anzeigen. Sollte als Standdardeinstellung gewählt werden. Ist auch  auszuwählen, wenn die Lehrkraft ausschließlich im ersten Halbjahr eingesetzt war und am Schuljahresende eine Note eingetragen werden muss.

Überarbeitung der Hilfethemen

Die überarbeiteten Hilfethemen liefern zudem wertvolle Hinweise für die Klassenlehrkräfte, insbesondere:

-         Hinweise für die automatische Notenberechnung,

-         Hinweise zum AV/SV und den Fehltagen,

-         Hinweise zu den erreichbaren Abschlüssen und Vermerken

-         etc.


Hier am Beispiel der Schulform B1




Im Abschlusszeugnis auf Noten aus dem Depot zurückgreifen

1.    Öffnen Sie in der Zeugnisschreibung den zweiten Reiter „Noteneingabe Klasse“

2.    Über die Schaltfläche „im Depot suchen“ gelangen Sie an die Noten der vorangegangenen Schuljahre.

3.    Wählen Sie das Schuljahr aus, das die gewünschten Noten enthält.

4.    Markieren Sie die Spalten mit den gewünschten Fächern durch Klicken in die Überschrift (hier DE, EN, SP, REL). Nochmaliges Anklicken löscht die Markierung.

5.    Über die Schaltfläche „markierte Noten übernehmen“ werden die Noten ins Zeugnisprogramm übertragen.


Die markierten Noten aus dem Depot stehen nun in der altuellen Zeugnisschreibung zur Verfügung und müssen über die Schaltfläche „OK“ bestätigt werden.

Leere Felder werden nicht aus dem Depot übernommen!

EWSL-Protokollpunkt Initiativen

Häufig erhält die BBS Bersenbrück diverse Anfragen zu Initiativen. Dies kann z.B. die Bitte zur Mitarbeit/Unterstützung für wissenschaftliche Arbeiten sein, aber auch das Angebot zur Beteiligung an Projekten der Öffentlichen Hand sein, Um interessierten Lehrkräften die Teilnahme zu ermöglichen, werden all diese Anfragen unter dem Punkt Initiativen erfasst. Dieser Protokollpunkt soll Anregungen geben ohne einen Aufforderungscharakter zu haben.

Sprachsensibler Unterricht

Mit dem Erlass Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB) RdErl. d. MK v. 1.12.2023 werden alle Lehrkräfte in Niedersachsen verpflichtet, dort heißt es:

"An allen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen findet die durchgängige Sprachbildung im Rahmen des Fachunterrichts und des Unterrichts im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich statt. Die Sprachbildung wird als Aufgabe von allen Lehrkräften in allen Unterrichtsfächern, Lernfeldern und Lernbereichen und somit als Querschnittsaufgabe von Schule verstanden; damit ist jeder Unterricht immer auch Sprachunterricht. "

In dem Erlass finden sind einige Links zu unterstützenden Materialien aufgeführt. Einen guten Überblick über das Thema bietet das Portal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung.

Eine Fortbildung zum Thema Sprachsensibler Fachunterricht für Lehrkräfte an BBS bietet das NLQ auf der ELEC-Plattform.

Wenn Sie weitere Anregungen oder Wünsch zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an den Fortbildungsbeauftragten.