Verwaltung:Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung
b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung


und c) Es liegt ein [[Reisekosten|Reisekostenantrag]] vor
und c) Es liegt ein [[Reisekostenvergütung|Antrag auf Reisekostenvergütung]] vor


Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)
Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)

Version vom 21. März 2024, 11:50 Uhr

Reisekosten
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten


Voraussetzung

a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder

b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung

und c) Es liegt ein Antrag auf Reisekostenvergütung vor

Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)

Verfahren

  • Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.
  • Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit
  • Die Verwaltungsleitung prüft die sachliche Richtigkeit
  • Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht
  • Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.

Dokumentation

Die Reisekostenabrechnungen werden im Ordner bei Frau Hilker nach Jahrgängen sortiert gesammelt.

Rechtliche Hintergründe

Reisekosten bei Schulsozialarbeitern

Reisekosten für Referendare