Fachgruppe:Schulsozialarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Category:B09 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern]] | |||
[[Category:B12 Präventiv arbeiten]] | |||
[[Category:B14 Individuell beraten und unterstützen]] | |||
[[Category:P06 Personal einsetzen]] | |||
[[Category:P08 Personal verwalten]] |
Version vom 7. Februar 2024, 16:53 Uhr
Schulsozialarbeit | |
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Organisation | Abteilung 5 |
OE Verantwortung | |
Information | Fachgruppe |
Verantwortlich | Blumenau |
Schlagworte | Schulsozialarbeit |
An den BBS Bersenbrück werden die Lehrkräfte in ihrem pädagogischen Wirken schon lange von ausgebildeten Fachkräften in Sozialer Arbeit in schulsicher Verantwortung unterstützt. Frau Blumenau und Herr Rolf wirken an den BBS Bersenbrück nach den Vorgaben des Erlasses Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung.
Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung ist Teil des Schulprogramms (§ 32 Abs. 2 NSchG). Die Ziele und Schwerpunkte der sozialen Arbeit bestimmt jede Schule unter Beteiligung der sozialpädagogischen Fachkraft nach Maßgabe ihres pädagogischen Konzepts und diesen Bestimmungen. Die Wahrnehmung der Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte unterliegt der Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 43 Abs. 1 NSchG).
An den BBS Bersenbrück ist die Schulsozialarbeit in das Beratungsteam eingebunden und organisatorisch der Abteilung 5 zugeordnet.
Seit dem 23.2.2021 richten sie sich zusätzlich nach denHandlungsempfehlungen zur schulischen Sozialarbeit in Corona-Zeiten.