Bildungsgang:BES Berufseinstiegsschule: Unterschied zwischen den Versionen

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===[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Bildungsgänge/Berufseinstiegsschule/Zeugnisanlagen%20u.%20Qualis Zeugnisanlage Kompetenzbilder nach Fachbereichen] ===
===[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Bildungsgänge/Berufseinstiegsschule/Zeugnisanlagen%20u.%20Qualis Zeugnisanlage Kompetenzbilder nach Fachbereichen] ===



Version vom 7. Februar 2024, 13:30 Uhr

BES Berufseinstiegsschule
Organisation Abteilung 5
OE Verantwortung
Information Bildungsgang
Verantwortlich Kruessel
Schlagworte BES


Der Bildungsgang Berufseinstiegsschule ist die Nachfolgeschulform des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) und der Berufseinstiegsklasse (BEK) und wurde zum Schuljahr 2020/2021 eingeführt.


Teammitglieder

Verantwortliche Personen

Funktion Name Email
Abteilungsleitung Mehlich mehlich@bbs-bsb.de
Bildungsgangleitung BES 1 und BES 2 Krüssel kruessel@bbs-bsb.de
Bildungsgangleitung Sprache Kempf kempf@bbs-bsb.de

Einladungen zu Teamsitzungen und Teamtagen und Stimmberechtigung

Da es nur sehr wenige Teammitglieder im Kernteam BES gibt, werden immer alle Kolleg*innen zu den Sitzungen und Teamtagen geladen. Alle anwesenden Kolleg*innen sind stimmberechtigt.

Klassen

Berufseinstiegsschule Klasse 1 Vollzeit

Die Klasse 1 der BES ist eine berufliche Vollzeitklasse und dauert ein Jahr. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hier eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat. Ziel der Klasse 1 ist es, die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie im Anschluss die BES Klasse 2 besuchen oder aber eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können.

Berufseinstiegsschule Klasse 2 Vollzeit

Die BES Klasse 2 wird an der BBS als Vollzeitschulform geführt und dauert ein Jahr. Der Besuch ist für Schülerinnen und Schülern möglich, welche die BES Klasse 1 erfolgreich durchlaufen haben. Schülerinnen und Schüler einer Abschlussklasse der Sekundarstufe I können in die Klasse 2 Vollzeit aufgenommen werden, wenn sie keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.

Sprach- und Integrationsklassen

Neu eingereiste Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen. Hier werden sie gezielt in der deutschen Sprache gefördert, um anschließend in eine Regelschulform, eine Einstiegsqualifizierung oder den Arbeitsmarkt zu wechseln.

Alle Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifizierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen. Hier erhalten sie eine weitere intensive Sprachförderung und/oder individuelle Förderung.

Ordnungsmittel

Statistische Vorgaben (Erlass und Faktoren)

Onlinematerialien Berufseinstiegsschule



Lehr- und Lernmittel

BES 1

Unterrichtsimpulse BES 1 BÜL (Kommunikation und Grundlagenförderung)
Neue Aufgaben erfolgreich bewältigen Meine erste Wohnung Jugend in der Gesellschaft Mein Schulleben Ernährung Medienkonsum Eine eigene Familie gründen Mein erster Job Mein Körper Iserv-Training/Moodle Bewerbung Berufe und deren Einstieg Praktikums-vorbereitung
Umgang mit Konflikten Ordnung halten Ordnungsamt Lernen lernen gesunde Ernährung Umgang mit Medien (Instagram, Snapchat, Youtube,…) Hochzeit und Verlobung Vorstellungsgespräch (verbale, nonverbale, paraverbale Kommunikation) Verhütung ganzjährig ganzjährig ganzjährig ganzjährig
Umgangsformen (Sprachebenen) Möbel aufbauen Busfahrpläne Regeln und Pflichten eigene gerichte Kochen (Vorgangsbeschreibungen: Rezepte verfassen) Mediensucht (Youtube, …) Kinder bekommen Kleidung Hygiene
Sozialkompetenz Renovieren Versicherungen Ordnerstruktur und Mappenführung Einkaufen gehen Mobbing im Internet Vaterschaft anerkennen Überweisungen Körperpflege
Umgang mit Stress/Stresssituationen Anmeldungen (DSL, Bürgeramt, …) Tagesabläufe Fastfood/Slowfood Verträge Impfungen
Gesetze BMI (den BMI berechnen) Arbeitsagentur Vorsorgeunteruchungen (Zahnarzt, Hautarzt, …)
Führerschein Lohnabrechnung Drogen und Alkohol (in der Schwangerschaft)
Schulen/Abos Telefonieren (richtig Telefonieren) der weibliche Zyklus
Produkte im Internet kaufen E-Mail verfassen

BES 2

Mathe

MATHEFIX

BES Sprache

Prüfungen/Abschlüsse

Erwerb des Hauptschulabschlusses Den Hauptschulabschluss in der Berufseinstiegsschule erwirbt, wer die Klasse 2 Vollzeit oder Teilzeit erfolgreich besucht hat (Fünfter Abschnitt § 23 Abs. 2 BbS-VO). In den Sprach- und Integrationsklassen ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses nicht möglich. In der Teilzeitform der Klasse 2 erhalten die Schülerinnen und Schüler nur dann den Hauptschulabschluss, wenn sie erfolgreich an einer Einstiegsqualifizierung teilgenommen haben. Die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegqualifizierung wird durch den Arbeitgeber bescheinigt. Er stellt für den berufsbezogenen Lernbereich nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 54 a SGB III) ein betriebliches Zeugnis aus, auf dessen Grundlage die zuständige Kammer ein zu beantragendes Zertifikat anfertigt.

Beschlüsse

BES - wichtige Beschlüsse

Protokolle

  • Teamtage
  • Lehrerteamsitzung
  • Bildungsgangsitzung

Notengebung

Rechtliche Grundlagen und Wissenswertes

Onlinematerialien Berufseinstiegsschule

Zeugnisanlage Kompetenzbilder nach Fachbereichen

  • Hauswirtschaft
  • Pflege
  • Gatronomie
  • Wirtschaft
  • Metalltechnik
  • Farbtechnik
  • Holztechnik
  • Körperpflege


Zeugnisse in der BES In allen Zeugnissen der Berufseinstiegsschule sind Fehlzeiten, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler auszuweisen. In den Zeugnissen der Klasse 1 und der Klasse 2 in Vollzeitform wird die Fachrichtung angegeben, der die Klasse zugeordnet ist. Werden in Qualifizierungsbausteinen mehrere Fachrichtungen unterrichtet, ist die Fachrichtung mit Leitfunktion anzugeben.

Klasse 1

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Jahreszeugnis mit Anlage, in der die angestrebten Kompetenzen des jeweiligen Unterrichtsmoduls im berufsübergreifenden Lernbereich aufgeführt sind. Zu den Zeugnissen der Klasse 1 gehören Kompetenzbilder als Anlage der im Zeugnis ausgewiesenen Qualifizierungsbausteine. Ist die erfolgreiche Teilnahme an der BES Klasse 2 zu erwarten, spricht die Zeugniskonferenz eine entsprechende Empfehlung aus. Diese ist im Zeugnis zu dokumentieren. Kriterien für die Beurteilung der erfolgreichen Teilnahme legt die Klassenkonferenz spätestens zu Beginn des Schuljahres fest. Dabei sind Lernentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten und Basiskompetenzen3 der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres mitzuteilen und über das Schuljahr hinweg schülerbezogen zu dokumentieren. Auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule Klasse 1 wird die Niveaustufe 1 vermerkt, wenn Leistungen nachgewiesen wurden, die dem Fünften Abschnitt § 23 Abs. 2 Satz 2 BbS-VO entsprechen. Klasse 2 Bei einem erfolgreichen Besuch der Berufseinstiegsschule wird der Hauptschulabschluss auch dann im Abschlusszeugnis bescheinigt, wenn dieser Abschluss bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch den Besuch eines anderen Bildungsganges erworben wurde. Die Klasse 2 ist der Niveaustufe 2 zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Abgangszeugnis bzw. Abschlusszeugnis mit Hauptschulabschluss (Klasse 9).

Klasse 2 Vollzeit

Zu den Zeugnissen der Klasse 2 Vollzeit gehören Kompetenzbilder als Anlage zu den im Zeugnis ausgewiesenen Qualifizierungsbausteinen. Die aus der Berufseinstiegsklasse bekannten Zertifikate der Qualifizierungsbausteine werden nicht mehr ausgegeben.

Klasse 2 Teilzeit

Der Hauptschulabschluss wird nur bei bescheinigter erfolgreicher Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung erteilt. Für die Vorlage dieser Bescheinigung ist die Schülerin/der Schüler verantwortlich. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung stellt die zuständige Kammer auf Antrag des Betriebes aus. Das Abschlusszeugnis der Klasse 2 Teilzeit beinhaltet analog zu 3.3.2 Eb-BbS die Bemerkung: „Frau/Herr Muster hat den Hauptschulabschluss erworben, wenn der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (§54 a SGB III) erbracht wird."

Sprach- und Integrationsklassen

In den Zeugnissen der Sprach- und Integrationsklassen werden keine Noten ausgewiesen, sondern die erworbenen Kompetenzen dokumentiert. Klasse Sprache und Integration Vollzeit In der Vollzeitform der Sprach- und Integrationsklassen erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Halbjahreszeugnis und ein Jahreszeugnis ohne Noten. Die erworbenen Sprachkompetenzen werden der erreichten Niveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechend formuliert, die Niveaustufe selbst wird nicht angegeben.

Klasse Sprache/Integration Teilzeit

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse Sprache/Integration erhalten ein Jahreszeugnis ohne Noten mit erworbenen Kompetenzen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres ist die Ausgabe einer Bescheinigung über den Kompetenzzuwachs möglich.

Abschlussprüfung in der Klasse 2 In der Klasse 2 wird entsprechend der derzeitigen Regelung der Berufseinstiegsklasse eine Abschlussprüfung in Form von jeweils einer 90-minütigen Klausur in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik geschrieben. Über die Gewichtung der Klausur entscheidet die Klassenkonferenz. Jeder Qualifizierungsbaustein schließt mit einer schriftlichen und praktischen Überprüfung ab.

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