Medizinische Hilfsmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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}}Bei der freiwilligen Verabreichung von Medikamenten, bei anderen medizinischen Hilfsmaßnahmen und bei der Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. insbesondere der sog. Sondenernährung, in der Schule durch Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen sind Fragen der persönlichen Haftung häufig das entscheidende Kriterien für das .,Ob" einer Unterstützung. | }} | ||
Bei der freiwilligen Verabreichung von Medikamenten, bei anderen medizinischen Hilfsmaßnahmen und bei der Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. insbesondere der sog. Sondenernährung, in der Schule durch Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen sind Fragen der persönlichen Haftung häufig das entscheidende Kriterien für das .,Ob" einer Unterstützung. | |||
Die nachfolgenden Hinweise des Erlasses und die dort angehängten Formulare sollen Handlungs- und Rechtssicherheit stärken. | Die nachfolgenden Hinweise des Erlasses und die dort angehängten Formulare sollen Handlungs- und Rechtssicherheit stärken. |
Aktuelle Version vom 22. September 2023, 09:58 Uhr
Medizinische Hilfsmaßnahmen | |
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Organisation | BBS insgesamt |
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Information | Information |
Verantwortlich | Mehlich |
Schlagworte | Medizinische Hilfsmaßnahmen, Inklusion, Krankheit |
Bei der freiwilligen Verabreichung von Medikamenten, bei anderen medizinischen Hilfsmaßnahmen und bei der Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. insbesondere der sog. Sondenernährung, in der Schule durch Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen sind Fragen der persönlichen Haftung häufig das entscheidende Kriterien für das .,Ob" einer Unterstützung.
Die nachfolgenden Hinweise des Erlasses und die dort angehängten Formulare sollen Handlungs- und Rechtssicherheit stärken.
Erlass Hilfsmaßnahmen an Niedersächsischen Schulen