Rundschreiben:2022-03: Unterschied zwischen den Versionen
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Für gesetzlich versicherte Lehrkräfte und Mitarbeiter entfällt ab dem 01.01.2023 die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Der Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt dann durch die Schule über ein Online-Portal. '''Die Pflicht zur telefonischen Krankmeldung bis spätestens 07:30 Uhr am Tag der Erkrankung bleibt weiterhin bestehen.''' | Für gesetzlich versicherte Lehrkräfte und Mitarbeiter entfällt ab dem 01.01.2023 die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Der Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt dann durch die Schule über ein Online-Portal. '''Die Pflicht zur telefonischen Krankmeldung bis spätestens 07:30 Uhr am Tag der Erkrankung bleibt weiterhin bestehen.''' Eine vorherige Meldung für die Erstellung der Vertretungspläne ist wünschenswert. | ||
Diese Regelung betrifft nicht die verbeamteten Kollegen. Hier bleibt weiterhin die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bestehen. Aktuelle Hinweise zum Thema [[Krankheit]] finden Sie im BBS-Wiki. | Diese Regelung betrifft nicht die verbeamteten Kollegen. Hier bleibt weiterhin die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bestehen. Aktuelle Hinweise zum Thema [[Krankheit]] finden Sie im BBS-Wiki. |
Version vom 19. Dezember 2022, 11:23 Uhr
Bitte bestätigen Sie den Empfang des Rundschreibens bis zum 13.1.2023 am Brett im Kopierraum.
Geschenke und sonstige Zuwendungen
Passend zu Weihnachten und dem Bestechungsskandal im EU-Parlament hat uns das RLSB mit einer Rundverfügung zum "Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen" darauf hingewiesen, dass die Annahme von Geschenken in der Schule grundsätzlich nicht gestattet ist. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, insbesondere für Zuwendungen aus der Eltern-/ Schülerschaft an die Lehrkräfte (z.B. für Jubiläen, Geburtstage oder Verabschiedungen) im angemessenen Umfang oder angemessene Geschenke aus dem Kollegium.
Alle weiteren wichtigen Informationen rund um das Thema Spenden und Geschenke sind nun auch immer über das BBS-Wiki verfügbar.
Zeugnisschreibung
Kontrolle der Abonnements
An den BBS Bersenbrück werden für die gute pädagogische Arbeit für die Bildungsgänge und Fachgruppen Abonnements finanziert. Bitte sehen Sie die Liste der Abonnements durch und prüfen, ob in der Liste im BBS-Wiki noch Abonnements fehlen oder auch Abonnements gekündigt werden können.
Bitte melden Sie die Änderungs-/Ergänzungswünsche bei Frau Hilker.
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Für gesetzlich versicherte Lehrkräfte und Mitarbeiter entfällt ab dem 01.01.2023 die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Der Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt dann durch die Schule über ein Online-Portal. Die Pflicht zur telefonischen Krankmeldung bis spätestens 07:30 Uhr am Tag der Erkrankung bleibt weiterhin bestehen. Eine vorherige Meldung für die Erstellung der Vertretungspläne ist wünschenswert.
Diese Regelung betrifft nicht die verbeamteten Kollegen. Hier bleibt weiterhin die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bestehen. Aktuelle Hinweise zum Thema Krankheit finden Sie im BBS-Wiki.