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Dies ist die Version von 17. November 2022, 16:03 von Thomas Kohne
Arbeitsschutz/Erste Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Markus ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben: | Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Markus ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben: | ||
Version vom 17. November 2022, 16:03 Uhr
| Arbeitsschutz/Erste Hilfe | |
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| Organisation | Schulleitung |
| OE Verantwortung | |
| Information | Information |
| Verantwortlich | Schnieders |
| Schlagworte | Fortbildung |
Der Beauftragte für Erste Hilfe Herr Markus ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
- Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
- Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
- Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
- Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
- Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
- Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
- Bereitstellung von Verbandbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
- Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
- Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
- Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
- Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung
