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Für Beurteilungszwec hat das RLSB eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Verwaltungsdaten/Rechtsvorschriften/2020/2020-12-01%20Handreichung%20Beurteilung%20RLSB.pdf?show=true Handreichung] erstellt (Stand 2020)
== Werkzeuge ==
Für Beurteilungszweck hat das RLSB eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Verwaltungsdaten/Rechtsvorschriften/2020/2020-12-01%20Handreichung%20Beurteilung%20RLSB.pdf?show=true Handreichung] erstellt (Stand 2020)
Für den Beurteilungsbeitrag und die Leistungsbewertung existiert eine Excel-Datei
Für die Unterrichtsbesichtigung existiert eine Excel-Datei


Hier finden Sich Hilfen zur Beurteilung
== Leistungsmerkmale ==
Um die Leistungsmerkmale auszufüllen, lassen sich beispielsweise folgende Aspekte betrachten:
 
'''Sachkompetenz''': fachliche, didaktische und methodische Kompetenz, Reflexionsfähigkeit, Innovations- und Motivationsfähigkeit, Rechts- und Verwaltungskenntnisse
 
'''Sozialkompetenz''': Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konsensfähigkeit, Beratungskompetenz
 
'''Leitungskompetenz''': Überzeugungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Genderkompetenz, Führungskompetenz
 
'''Managementkompetenz''': Planungsfähigkeit, Konferenzarbeit, Umgang mit Gremien, Wirtschaftliches Handeln / Ressourcenbewusstsein, Innovationsfähigkeit, Personalentwicklung
 
== Gesamturteil ==
Rangstufen
 
# „Übertrifft in hervorragender Weise die Anforderungen“
# „Übertrifft erheblich die Anforderungen“
# „Entspricht voll den Anforderungen“
# „Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen“
# „Entspricht nicht den Anforderungen“
 
Die Rangstufe „Übertrifft in hervorragender Weise die Anforderungen“ können nur Lehrkräfte erhalten, die durchgehend eine außergewöhnliche Leistung zeigen. Dass die Lehrkraft in ihrer Leistung erheblich herausragt, ist für die Zuerkennung der höchsten Rangstufe nicht ausreichend. Vielmehr kann in einem solchen Fall in der Regel die Rangstufe „Übertrifft erheblich die Anforderungen“ vergeben werden. Die Rangstufe „Entspricht voll den Anforderungen“ erhalten Lehrkräfte, deren Leistungen den Anforderungen in vollem Umfang gerecht werden. Sofern die Leistung nicht mehr voll den Anforderungen entspricht, erhält die Lehrkraft die Rangstufe „Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen“. Die Rangstufe „Entspricht nicht den Anforderungen“ ist für Lehrkräfte vorgesehen, deren Leistungen den Anforderungen nicht genügen. Bei der Rangstufenvergabe ist immer auch der Grundsatz des höheren Statusamtes zu berücksichti-gen. Nach diesem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz sind an die Inhaberin / den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen als an die Inha-berin / den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes ([https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/03/rk20070320_2bvr247006.html BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007], Az. 2 BvR 2470/06, NVwZ 2007, 691).

Version vom 26. Februar 2022, 12:10 Uhr

Werkzeuge

Für Beurteilungszweck hat das RLSB eine Handreichung erstellt (Stand 2020) Für den Beurteilungsbeitrag und die Leistungsbewertung existiert eine Excel-Datei Für die Unterrichtsbesichtigung existiert eine Excel-Datei

Leistungsmerkmale

Um die Leistungsmerkmale auszufüllen, lassen sich beispielsweise folgende Aspekte betrachten:

Sachkompetenz: fachliche, didaktische und methodische Kompetenz, Reflexionsfähigkeit, Innovations- und Motivationsfähigkeit, Rechts- und Verwaltungskenntnisse

Sozialkompetenz: Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konsensfähigkeit, Beratungskompetenz

Leitungskompetenz: Überzeugungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Genderkompetenz, Führungskompetenz

Managementkompetenz: Planungsfähigkeit, Konferenzarbeit, Umgang mit Gremien, Wirtschaftliches Handeln / Ressourcenbewusstsein, Innovationsfähigkeit, Personalentwicklung

Gesamturteil

Rangstufen

  1. „Übertrifft in hervorragender Weise die Anforderungen“
  2. „Übertrifft erheblich die Anforderungen“
  3. „Entspricht voll den Anforderungen“
  4. „Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen“
  5. „Entspricht nicht den Anforderungen“

Die Rangstufe „Übertrifft in hervorragender Weise die Anforderungen“ können nur Lehrkräfte erhalten, die durchgehend eine außergewöhnliche Leistung zeigen. Dass die Lehrkraft in ihrer Leistung erheblich herausragt, ist für die Zuerkennung der höchsten Rangstufe nicht ausreichend. Vielmehr kann in einem solchen Fall in der Regel die Rangstufe „Übertrifft erheblich die Anforderungen“ vergeben werden. Die Rangstufe „Entspricht voll den Anforderungen“ erhalten Lehrkräfte, deren Leistungen den Anforderungen in vollem Umfang gerecht werden. Sofern die Leistung nicht mehr voll den Anforderungen entspricht, erhält die Lehrkraft die Rangstufe „Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen“. Die Rangstufe „Entspricht nicht den Anforderungen“ ist für Lehrkräfte vorgesehen, deren Leistungen den Anforderungen nicht genügen. Bei der Rangstufenvergabe ist immer auch der Grundsatz des höheren Statusamtes zu berücksichti-gen. Nach diesem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz sind an die Inhaberin / den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen als an die Inha-berin / den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, Az. 2 BvR 2470/06, NVwZ 2007, 691).