Bildung und Teilhabe (BUT)/Außerschulische Lernförderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:
Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:


Hier wird der Link zum aktuellen Antrag eingefügt
[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Formulare%20+%20Verfahren/01%20Formulare/2016-04-19_Antrag_Lernfoerderung-1.pdf Antrag auf außerschulische Lernförderung]


An wen muss ich mich wenden?
An wen muss ich mich wenden?

Version vom 2. Dezember 2020, 10:20 Uhr

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beinhaltet schwerpunktmäßig auch eine außerschulische Lernförderung


Diese Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

Es ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. 

Im Bereich der außerschulischen Lernförderung ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Das Bedeutet, dass der Standardantrag für Bildung und Teilhabe nicht verwendet werden kann. Den passenden Antrag können Sie folgendem Link entnehmen:

Antrag auf außerschulische Lernförderung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit der Genehmigung liegt beim Landkreis Osnabrück.

Im Landkreis Osnabrück ist somit die MaßArbeit kAöR die zuständige Behörde.

Bei Fragen z.B. zu der Antragstellung und Ausfüllhinweisen ist die die Schulsozialarbeit ansprechbar.


Anbieter solcher außerschlischen Lernförderung sind u.a.:

vhs Osnabrück

ole e.V.