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Die Klassenelernschaft |
Version vom 30. November 2020, 10:02 Uhr
Nach § 88 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:
- Klassenelternschaften,
- den Schulelternrat,
- Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen.
Der Landeselternrat hat in in einer Broschüre die wichtigsten Punkte der Arbeit von Erziehungsberechtigten zusammengefasst.
Klassenelternschaft
Die Klassenelernschaft