Bildungsgang:Metallbauer/Curriculum/Lernfeld 12: Herstellen von Treppen und Geländern: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. November 2021, 08:45 Uhr
3. Ausbildungsjahr
Lernfeld 12: Herstellen von Treppen und Geländern
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler planen das Herstellen von Treppen und Geländern. Dazu lesen sie Bauzeichnungen, nehmen Maße auf, fertigen Skizzen an und beraten Kunden. Sie berücksichtigen die Vorgaben der Normen und der Landesbauordnung und erkennen deren Bedeutung. Sie führen Berechnungen durch, unterscheiden Bauarten und erstellen auch mit Hilfe von Zeichnungs- und Berechnungsprogrammen Lösungsvorschläge. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Konstruktionsmerkmale unter kosten-, werkstoff-, fertigungsspezifischen und ästhetischen Gesichtspunkten. Sie ermitteln mit Tabellen die Konstruktionsmaße unter Berücksichtigung der Lasten und der Transportmöglichkeiten. Sie erstellen Fertigungsunterlagen und bestimmen den Fertigungsablauf. Die Schülerinnen und Schüler planen anforderungs- und bauwerksbezogen die Befestigung der Konstruktionen am Bauwerk. Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.
Lernsituationen:
LS2
LS3
LS4