Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{BBS Info Allgemein||||}}Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+61&psml=bsvorisprod.psml&max=true § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes]. | {{BBS Info Allgemein | ||
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Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+61&psml=bsvorisprod.psml&max=true § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes]. |
Version vom 4. Juni 2021, 13:24 Uhr
Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen | |
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Organisation | BBS insgesamt |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kohne |
Schlagworte | Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen |
Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.