Verwaltung:Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für die Abrechnung von Reisekosten:


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a) Die Lehrkraft hat eine [[Dienstreise]] beantragt oder
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Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)
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== Verfahren ==
==Verfahren==
Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.
Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.


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Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.
Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.


 
== Dokumentation ==
Die Reisekostenabrechnungen werden im Ordner bei Frau Hilker nach Jahrgängen sortiert gesammelt.


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Version vom 22. März 2021, 09:53 Uhr

Reisekosten
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten


Voraussetzung

a) Die Lehrkraft hat eine Dienstreise beantragt oder

b) Die Lehrkraft hat eine generelle Dienstreisegenehmigung

und c) Es liegt ein Reisekostenantrag vor

Die Frist wird überprüft (max. 6 Monate)

Verfahren

Lehrkraft reicht den ausgefüllten Antrag mit Originalbelegen in der Verwaltung ein.

Die Verwaltung prüft die rechnerische Richtigkeit

Die Verwaltungsleitung prüft die rechnerische und sachliche Richtigkeit

Fehlerhafte Anträge werden an die Lehrkraft zur Überarbeitung zurückgereicht

Die Reisekosten werden im Vier-Augenprinzip über INFOMA angewiesen.

Dokumentation

Die Reisekostenabrechnungen werden im Ordner bei Frau Hilker nach Jahrgängen sortiert gesammelt.