Bildungsgang:Versorgungstechnik (SHK)/Curriculum/LF 9: Trinkwassererwärmungsanlagen installieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Mai 2021, 14:31 Uhr

Lernfeld 9: Trinkwassererwärmungsanlagen installieren

3. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 80 Stunden

Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Trinkwassererwärmer und Warmwassersysteme nach kundenspezifischen Vorgaben und energetischen Gesichtspunkten auszuwählen und zu installieren.

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die unterschiedlichen Trinkwassererwärmungssysteme (Durchlauf- und Speicherprinzip, direkt und indirekt beheizt, drucklos und druckfest), deren Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten. Sie analysieren und vergleichen die Betriebsbedingungen der jeweiligen Erwärmungssysteme (Volumenänderung, Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen, Aufheizzeiten, Zapfleistung, Kosten). Dabei beachten sie die hygienischen und regionalen Rahmenbedingungen.

Sie planen die Installation von Trinkwassererwärmern und Trinkwarmwasserleitungen mit den erforderlichen Anschlüssen in Wohngebäuden. Dabei berücksichtigen sie die baulichen Gegebenheiten und entscheiden sich nach rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten sowie nach Komfortaspekten für ein geeignetes Trinkwassererwärmungssystem (elektrische, gasbetriebene und solarthermische Trinkwassererwärmung, Wärmedämmung, Zirkulation, Anlagenaufwandszahl). Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Planungsergebnisse dem Kunden.

Die Schülerinnen und Schüler führen den Anschluss von ausgewählten elektrisch beheizten Trinkwassererwärmern durch. Dabei beachten sie neben den Regeln der Trinkwasserinstallation die Vorschriften für den elektrischen Anschluss (elektrische Anschlussleistung, elektrische Absicherungen, Stromlauf- und Schaltpläne, Schutzklassen).

Die Schülerinnen und Schüler kontrollieren die elektrischen und wasserseitigen Anschlüsse und überprüfen die Funktionsweise und Betriebssicherheit der Trinkwassererwärmer. Sie messen und bewerten die Zapfleistung.

Sie übergeben dem Kunden die Anlage und weisen ihn in die Bedienung sowie die Betreiberpflichten ein.


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