Verwaltung:Stellenausgleichsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Stellenausgleichsverfahren stellt die Basis der Personalbewirtschaftung dar. | Das Stellenausgleichsverfahren (STAV) stellt die Basis der Personalbewirtschaftung dar. Das Verfahren wird zweimal jährlich zu vorher festgelegten Stichtagen (i.d.R. August/ September u. Februar) durchgeführt. Als Grundlage für das Verfahren dienen die Daten aus PMV und BBS-Planung. Ziel ist die gleichmäßige Versorgung aller öffentlichen BBS mit Lehrkräften. | ||
== Verfahren == | == Verfahren == | ||
Das Stellenausgleichsverfahren wird unter anderem auf Grundlage der mit den Statistiken zu den Stichtagen 15.11. der letzten drei Jahre gemeldeten Daten berechnet. | Das Stellenausgleichsverfahren wird unter anderem auf Grundlage der mit den Statistiken zu den Stichtagen 15.11. der letzten drei Jahre gemeldeten Daten berechnet. | ||
Berücksichtigt werden die Budget-Soll-Stunden (LSSB) für Theorie- und Fachpraxisunterricht, die Anrechnungen gemäß Anlage 2, Freistellungen und Abordnungen, die aus dem berufsbildenden Bereich gemeldeten Stunden für die Kooperation und Zusammenarbeit sowie die für das aktuelle Jahr gemeldeten Stunden für die Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos (AZKO). | Berücksichtigt werden die Budget-Soll-Stunden (LSSB) für Theorie- und Fachpraxisunterricht, die Anrechnungen gemäß Anlage 2, Freistellungen und Abordnungen, die aus dem berufsbildenden Bereich gemeldeten Stunden für die Kooperation und Zusammenarbeit sowie die für das aktuelle Jahr gemeldeten Stunden für die Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos (AZKO). Außerdem werden alle Personalveränderungen (Teilzeit, Elternzeit, Ruhestand etc.), die am Termin (Stichtag!) der Erhebung in PMV gebucht sind, beim STAV berücksichtigt. | ||
Im Ergebnis werden den Schulen per Erlass Einstellungsermächtigungen (EE) zugewiesen. Diese sind vorranging für die Ausschreibung von Stellen (Neueinstellungen) zu nutzen.Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind: Rückkehr aus Elternzeit, Teilzeiterhöhungen, Versetzungen innerhalb Niedersachsens und Ländertausch. | |||
== Erlasse == | == Erlasse == | ||
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=== Anlage II === | |||
[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Verwaltungsdaten/Rechtsvorschriften/2024/Stellenausgleich_II_2024_Anlage_2.pdf?show=true Anlage II] | |||
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Version vom 23. Oktober 2024, 10:11 Uhr
Stellenausgleichsverfahren | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Stellenausgleich |
Das Stellenausgleichsverfahren (STAV) stellt die Basis der Personalbewirtschaftung dar. Das Verfahren wird zweimal jährlich zu vorher festgelegten Stichtagen (i.d.R. August/ September u. Februar) durchgeführt. Als Grundlage für das Verfahren dienen die Daten aus PMV und BBS-Planung. Ziel ist die gleichmäßige Versorgung aller öffentlichen BBS mit Lehrkräften.
Verfahren
Das Stellenausgleichsverfahren wird unter anderem auf Grundlage der mit den Statistiken zu den Stichtagen 15.11. der letzten drei Jahre gemeldeten Daten berechnet.
Berücksichtigt werden die Budget-Soll-Stunden (LSSB) für Theorie- und Fachpraxisunterricht, die Anrechnungen gemäß Anlage 2, Freistellungen und Abordnungen, die aus dem berufsbildenden Bereich gemeldeten Stunden für die Kooperation und Zusammenarbeit sowie die für das aktuelle Jahr gemeldeten Stunden für die Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos (AZKO). Außerdem werden alle Personalveränderungen (Teilzeit, Elternzeit, Ruhestand etc.), die am Termin (Stichtag!) der Erhebung in PMV gebucht sind, beim STAV berücksichtigt.
Im Ergebnis werden den Schulen per Erlass Einstellungsermächtigungen (EE) zugewiesen. Diese sind vorranging für die Ausschreibung von Stellen (Neueinstellungen) zu nutzen.Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind: Rückkehr aus Elternzeit, Teilzeiterhöhungen, Versetzungen innerhalb Niedersachsens und Ländertausch.
Erlasse
2024-I
2025-I
Anlage I
2024-I
2025-I
Anlage II