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Die Qualifikation der Fachpraxislehrkräfte richtet sich nach dem Erlass
== Rechtsgrundlage ==
Die Qualifikation der Fachpraxislehrkräfte richtet sich nach dem Erlass zur Qualifizierung in [http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20191204-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true VORIS].
 
Nach Nr. 2.5 ist der Schulleiter Vorgesetzter. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten während der Probezeit, koordiniert die Qualifizierung durch Schule und Studienseminar und stellt '''unter Berücksichtigung der gemäß Nr. 2.9 vom Studienseminar abgegebenen Feststellung''' vor der Entscheidung über die Bewährung in der Probezeit fest, ob die gesamte Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierüber findet ein Gespräch mit der oder dem zu Qualifizierenden statt. Wird die Probezeit verlängert, weil die Bewährung mangels erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung noch nicht festgestellt werden konnte, ist mit der oder dem zu Qualifizierenden ein Maßnahmenplan zu erstellen, der es ermöglichen soll, vorhandene Defizite abzustellen.
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== Verfahren ==
Ein Mitglied der Erweiterten Schulleitung führt in den ersten Wochen einen informellen ersten Unterrichtsbesuch durch.
 
Es erfolgt die Qualifizierung durch das Studienseminar.
 
An zwei Unterrichtsbesuchen des Seminars nehmen Mitglieder der Erweiterten Schulleitung teil und führen ein Gespräch über den erreichen Qualifizierungsstand. Der Unterricht wird mit dem Unterrichtsbeobachtungsbogen des NLQ durchgeführt.
 
Am Ende der Qualifizierung wird ein Bewährungsgespräch auf Basis der Qualifizierungsgespräche und des Kurzgutachtens des Seminars durchgeführt und dokumentiert.
 
 
 
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Version vom 16. Dezember 2020, 07:36 Uhr

Rechtsgrundlage

Die Qualifikation der Fachpraxislehrkräfte richtet sich nach dem Erlass zur Qualifizierung in VORIS.

Nach Nr. 2.5 ist der Schulleiter Vorgesetzter. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten während der Probezeit, koordiniert die Qualifizierung durch Schule und Studienseminar und stellt unter Berücksichtigung der gemäß Nr. 2.9 vom Studienseminar abgegebenen Feststellung vor der Entscheidung über die Bewährung in der Probezeit fest, ob die gesamte Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierüber findet ein Gespräch mit der oder dem zu Qualifizierenden statt. Wird die Probezeit verlängert, weil die Bewährung mangels erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung noch nicht festgestellt werden konnte, ist mit der oder dem zu Qualifizierenden ein Maßnahmenplan zu erstellen, der es ermöglichen soll, vorhandene Defizite abzustellen.

Verfahren

Ein Mitglied der Erweiterten Schulleitung führt in den ersten Wochen einen informellen ersten Unterrichtsbesuch durch.

Es erfolgt die Qualifizierung durch das Studienseminar.

An zwei Unterrichtsbesuchen des Seminars nehmen Mitglieder der Erweiterten Schulleitung teil und führen ein Gespräch über den erreichen Qualifizierungsstand. Der Unterricht wird mit dem Unterrichtsbeobachtungsbogen des NLQ durchgeführt.

Am Ende der Qualifizierung wird ein Bewährungsgespräch auf Basis der Qualifizierungsgespräche und des Kurzgutachtens des Seminars durchgeführt und dokumentiert.