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A1-Bescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. | {{BBS Info Allgemein | ||
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}}Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. | |||
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Version vom 3. Juni 2022, 07:20 Uhr
| A1-Bescheinigung | |
|---|---|
| Organisation | BBS insgesamt |
| OE Verantwortung | |
| Information | Prozess |
| Verantwortlich | Kuznetsov |
| Schlagworte | A1, EU-Dienstreise, Klassenfahrt |
Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen müssen diese Bescheinigung mitführen.
