schulleitung:Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU): Unterschied zwischen den Versionen
Kohne (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Kohne (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
3.1.5 Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nummer 3.1.1 genannten Organisationsformen nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann. | 3.1.5 Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nummer 3.1.1 genannten Organisationsformen nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann. | ||
== Weitere Hintergründe == | ==Weitere Hintergründe== | ||
Schriftverkehr [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Schulleitung/Recht/Memoformat%20%C3%9CLO.pdf?show=true ÜLO November 2021] mit rechtlicher Stellungnahme RLSB | Schriftverkehr [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Schulleitung/Recht/Memoformat%20%C3%9CLO.pdf?show=true ÜLO November 2021] mit rechtlicher Stellungnahme RLSB | ||
Abkommen Überbetriebliche Ausbildung 2010 [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Schulleitung/Recht/Anschreiben%20HWK%20%C3%9CLO%202010.pdf?show=true Anschreiben] [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Schulleitung/Recht/%C3%9Clo%20Grunds%C3%A4tze%202010.pdf?show=true Grundsätze] [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Schulleitung/Recht/%C3%9Clo%20Grunds%C3%A4tze%20Unterschriften%202010.pdf?show=true Unterschriften] |
Version vom 29. November 2021, 09:52 Uhr
Auseinandersetzung 2008/2009 in Meppen mit Einschließen von Schülern, Herr Langer will eine einvernehmliche Lösung.
Rechtsgrundlage
§ 3 der Handwerksordnung (HwO). Dort heißt es, dass „Teile der Berufsausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden, wenn und soweit es die Berufsausbildung erfordert“. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ausbildungsordnung eine überbetriebliche Ausbildung erlaubt.
Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)
3.1.5 Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nummer 3.1.1 genannten Organisationsformen nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann.
Weitere Hintergründe
Schriftverkehr ÜLO November 2021 mit rechtlicher Stellungnahme RLSB
Abkommen Überbetriebliche Ausbildung 2010 Anschreiben Grundsätze Unterschriften