Verwaltung:Unterschriftsberechtigungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus § 43 NSchG ergibt sich die Allzuständigkeit des Schulleiters Herrn Kohne, der jedes Schriftstück unterschreiben darf.
Aus § 43 NSchG ergibt sich die Allzuständigkeit des Schulleiters Herrn Kohne, der jedes Schriftstück unterschreiben darf.


In Vertretung (i.V.) kann der stellvertretende Schulleiter Herrn Böhmer. Wenn beide Personen nicht anwesend sind, kann der sich im Dienst befindende dienstälteste Abteilungsleiter unterschreiben. Dies ist regelmäßig in den Ferienzeiten so. Dazu wird ein Feriendienstplan an die RLSB gesendet.
In Vertretung (i.V.) kann der stellvertretende Schulleiter Herrn Böhmer. Wenn beide Personen nicht anwesend sind, kann der sich im Dienst befindende dienstälteste Abteilungsleiter unterschreiben. Dies ist regelmäßig in den Ferienzeiten so. Dazu wird ein [[Verwaltung:Feriendienstplan|Feriendienstplan]] an die RLSB gesendet.


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Version vom 5. Oktober 2021, 09:30 Uhr

Unterschriftsberechtigungen
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Unterschiftsberechtigungen

An den BBS Bersenbrück wird das BBS-Wiki statt eines Geschäftsverteilungsplans gepflegt. Auf dieser Seite sind die Unterschriftsberechtigungen dargestellt.

Aus § 43 NSchG ergibt sich die Allzuständigkeit des Schulleiters Herrn Kohne, der jedes Schriftstück unterschreiben darf.

In Vertretung (i.V.) kann der stellvertretende Schulleiter Herrn Böhmer. Wenn beide Personen nicht anwesend sind, kann der sich im Dienst befindende dienstälteste Abteilungsleiter unterschreiben. Dies ist regelmäßig in den Ferienzeiten so. Dazu wird ein Feriendienstplan an die RLSB gesendet.